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Dissertation zeigt: Tierwohl hängt nicht von Bestandsgröße ab

Dr. Sophie Meyer-Hamme konnte in Ihrer Dissertation eindeutig zeigen, dass eine hohe Anzahl an Mastschweinen pro Bestand nicht automatisch auf eine niedrige Tierwohlbewertung hinweist.

Lesezeit: 5 Minuten

Dr. Sophie Meyer-Hamme konnte in Ihrer Dissertation, die im Rahmen des Promotionsprogramms „Tierhaltung im Spannungsfeld von Tierwohl, Ökonomie und Gesellschaft“ an der Georg-August-Universität Göttingen durchgeführt wurde, eindeutig zeigen, dass eine hohe Anzahl an Mastschweinen pro Bestand nicht automatisch auf eine niedrige Tierwohlbewertung hinweist.

 

In der öffentlichen Diskussion wird vielfach ein enger Zusammenhang zwischen der Größe von Tierhaltungsbetrieben und dem Tierschutzniveau hergestellt. Der Begriff „Massentierhaltung“ wurde in dieser Debatte zum Synonym für wenig tiergerechte Haltungssysteme. Doch belastbare Aussagen über den Zusammenhang zwischen Bestandsgröße und Tierwohl gab es bisher nicht.

 

Das hat sich jetzt mit der Dissertation von Dr. Sophie Meyer-Hamme geändert. Nun ist wissenschaftlich belegt, dass eine hohe Anzahl an Mastschweinen pro Bestand nicht automatisch auf eine niedrige Tierwohlbewertung hinweist.


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Die Datenerhebung


Die Datenerhebung fand auf 60 Schweinmastbetrieben statt. Diese hielten durchschnittlich 2.641 Schweine, wobei die Zahl der Mastplätze zwischen 260 und 11.000 variierte. Unter Berücksichtigung der Betriebsgrößenentwicklung in der deutschen Schweineproduktion wurden die untersuchten Betriebe in drei Bestandsgrößen-Kategorien (jeweils 20 Betriebe/Kategorie) eingeteilt:

 

1) klein < 1.500 Mastplätze,

2) mittel = 1.500 bis 3.000 Mastplätze und

3) groß > 3.000 Mastplätze.

 

Es wurden nur konventionell arbeitende Betriebe mit den am weitesten verbreiteten Haltungsverfahren (planbefestigter Boden, Zwangsbelüftung, automatische Fütterung) in die Untersuchungen einbezogen.

 

Im Rahmen der Arbeit wurde auch untersucht, wie die Tierwohl-Situation in den Praxisbetrieben insgesamt aussieht. Damit wurde eine Einstufung der Betriebe hinsichtlich ihres Tierwohlniveaus ermöglicht. Die Beurteilung des Tierwohls erfolgte mit Hilfe des Welfare Quality Protokolls (WQP) für Mastschweine. Aus den im Stall und direkt am Tier erhobenen Indikatoren (z.B. Verschmutzungsgrad, Vorkommen von Bursitis und Lahmheiten) werden in einem Aggregierungsprozess 12 Kriterien, 4 Grundsätze und schließlich eine Gesamtbewertung gebildet.

 

Zu den vier Grundsätzen gehören

  • „Fütterung“ (Hunger, Durst),
  • „Haltung“ (Liegekomfort, Klimakomfort, Bewegungsfreiheit),
  • „Gesundheit“ (Verletzungen, Krankheiten, Schmerzen) und
  • „Verhalten“ (Sozialverhalten, sonstiges Verhalten, Mensch-Tier-Beziehung, Emotionaler Zustand).
Die Betriebe wurden auf dieser Grundlage in vier Kategorien eingeteilt (umso höher die Punktzahl, umso besser das Tierwohlnievau):

  • Kategorie 1: > 80 Punkte,
  • Kategorie 2: 55 – 80 Punkte,
  • Kategorie 3: 20 – 54 Punkte und
  • Kategorie 4: < 20 Punkte.


Die Ergebnisse


Annähernd 80% der Betriebe wurden in Kategorie 2 eingestuft; alle anderen Betriebe in Kategorie 3. Keiner der Betriebe erreichte die beste Klassifizierung. Im Mittel erreichten die Betriebe 55 von 100 Welfare Quality Punkten. Grundsätzlich ist das Tierwohlniveau damit als eher niedrig einzustufen und sollte in den meisten Betrieben verbessert werden.

 

Der Grundsatz „Fütterung“ erzielte mit Abstand die höchste Punktzahl. Allerdings wurden teilweise erhebliche Mängel bei der Wasserversorgung dokumentiert. Hier besteht erheblicher Verbesserungsbedarf, der nicht nur das Tierwohl verbessert, sondern sich auch positiv auf Leistung und Wirtschaftlichkeit auswirken dürfte.


Der „Liegekomfort“ des Grundsatzes „Haltung“ wird mit Hilfe des Verschmutzungsgrades und dem Vorkommen von Bursitis bewertet. Im Mittel waren auf den 60 Betrieben, unabhängig von der Bestandsgröße, 35% der Schweine von moderater Bursitis betroffen. Damit war Bursitis der am häufigsten vorkommende Indikator für ein mangelhaftes Tierwohl.

 

Die Bildung von Bursitis gilt allgemein als eine Reaktion auf suboptimale Haltungsbedingungen. Das Ausmaß der damit verbundenen Schmerzen ist jedoch nicht geklärt. Haupteinflussfaktor ist vor allem die Art (Spalten, Einstreu) und Qualität des Stallbodens.

 

Der Verschmutzungsgrad der Tiere nahm dagegen signifikant mit steigender Bestandsgroße zu: in kleinen Betrieben betrug der Anteil moderat verschmutzter Tiere 11%, in mittleren 15% und in großen Beständen 21%. Das Fütterungssystem und die Art des Bodens werden in der Literatur als mögliche Einflussfaktoren auf den Verschmutzungsgrad der Tiere diskutiert. Flüssigfütterung erhöht gegenüber Trockenfütterungen das Risiko für leichte Verschmutzungen.

 

In dieser Studie wurde mit steigender Bestandsgröße häufiger eine Flüssigfütterung eingesetzt. Dies könnte das erhöhte Vorkommen von verdreckten Tieren auf größeren Betrieben erklären. Unter Berücksichtigung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (2006) wurde festgestellt, dass etwa 40% der Buchten überbelegt waren.

 

Überbelegte Buchten wurden auf 92% der Betriebe dokumentiert. Eine zu hohe Besatzdichte hat einen negativen Einfluss auf das Vorkommen von Bursitis und Wunden sowie auf den Verschmutzungsgrad. Abgesehen von den möglichen negativen Effekten auf das Wohl der Tiere, ist die Nicht-Einhaltung der rechtlichen Vorgaben ein Verstoß gegen das Gesetz.

 

Der Grundsatz „Gesundheit“ erzielte mit durchschnittlich 29 von 100 Punkten den schlechtesten Wert aller Grundsätze. Das dazugehörige Kriterium „Abwesenheit von Verletzungen“ bezieht unter anderem den Indikator Wunden ein. Mit einem Durchschnitt von 11% verwundeten Schweinen über alle 60 Betriebe ist der Anteil vergleichsweise hoch.


Der Grundsatz „Artgemäßes Verhalten“ erreichte im Schnitt ebenfalls nur eine geringe Punktzahl von knapp über 30 von 100 Punkten. Ursächlich hierfür war die schlechte Bewertung des „emotionalen“ Zustandes der Tiere und Defizite beim Erkundungsverhalten. Intensive Haltungssysteme werden oft hinsichtlich der mangelnden Ausübung von arttypischen Normalverhalten kritisiert.


Schlussfolgerung


Aus den Ergebnissen dieser Untersuchung lässt sich schlussfolgern, dass die Bestandsgröße als Indikator für unzureichendes Wohlergehen zumindest in konventionellen Mastbetrieben nicht geeignet ist. Eine hohe Anzahl an Mastschweinen pro Bestand deutet nicht automatisch auf eine niedrige Tierwohlbewertung hin. Im Umkehrschluss sind kleine Betriebe aber auch kein Garant für ein hohes Tierwohlniveau. Diese Studie unterstreicht die Notwendigkeit, gesellschaftlich geforderte Ziele in der Nutztierhaltung auf ihre Auswirkungen auf Tiere wissenschaftlich zu prüfen. Maßnahmen, die gesellschaftlich zwar gewünscht, deren Wirkung auf die Tiere jedoch fraglich ist oder u.U. sogar negative Effekte mit sich bringen, sollten vorsichtig behandelt werden.

 

Gleichzeitig muss allerdings festgestellt werden, dass die Gesamtsituation u.a. auf Grundlage der erfassten Tierwohlindikatoren als unbefriedigend bezeichnet werden muss. Die Diskussion um Tierschutz und Tierwohl muss auch aus diesem Grund weiter geführt werden. Es müssen andere Faktoren wie z.B. die Zucht, das Management (Eigenkontrollen), das Haltungssystem (Auslauf, Klimazonen, Bodenbeschaffenheit, Funktionsbereiche, Platz) und die Ausbildung und Einstellung der tierbetreuenden Person in den Fokus der Untersuchungen genommen werden, um das Tierwohl auf den Betrieben nachhaltig zu verbessern. Diese Verbesserung wird zweifelsohne auch zu einer Verbesserung von Leistung und Wirtschaftlichkeit führen und ist deshalb im doppelten Sinne der Betriebsleiter.


Über diese Dissertation hatte top agrar bereits in der Ausgabe 7/2016 ausführlich berichtet. Hintergründe und eine Bewertung finden Sie hier...(Login erforderlich)

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