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Durchbruch bei der Tierschutznovelle

Das parlamentarische Verfahren zur Novelle des Tierschutzgesetzes scheint nun doch zügig zum Abschluss gebracht zu werden. Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, äußerte sich vergangene Woche „sehr optimistisch“, dass die Novelle an diesem Mittwoch (28.11.) im Ernährungsausschuss abschließend beraten wird.

Lesezeit: 2 Minuten

Das parlamentarische Verfahren zur Novelle des Tierschutzgesetzes scheint nun doch zügig zum Abschluss gebracht zu werden. Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, äußerte sich vergangene Woche „sehr optimistisch“, dass die Novelle am kommenden Mittwoch im Ernährungsausschuss abschließend beraten wird.


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Ob das Gesetz auch noch in dieser Woche vom Bundestag beschlossen werden kann, hängt laut Holzenkamp von der Tagesordnung des Parlamentes ab. Der Bundesrat wird sich aller Voraussicht nach Anfang Februar mit dem Gesetz befassen. Ein Vermittlungsverfahren will der CDU-Politiker nicht ausschließen, verweist aber zugleich auf „eine Reihe von Brücken“, die die Koalition den Ländern gebaut habe und die ihnen aus seiner Sicht eine Zustimmung ermöglichten. Holzenkamp geht davon aus, dass die geplanten Änderungen am Regierungsentwurf im Vorstand der Unionsfraktion gebilligt werden.


Nach der bereits Anfang November zwischen den Fachpolitikern von Union und FDP erzielten Einigung bleibt es dabei, dass das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration auf den 1. Januar 2019 verschoben werden soll. Danach soll die nach Inkrafttreten des Verbots geforderte „Schmerzausschaltung“ der zu kastrierenden Ferkel vom Landwirt selbst vorgenommen werden dürfen. Voraussetzung soll ein entsprechender Sachkundenachweis sein. (AgE)


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