Die Nottötung von nicht überlebensfähigen Saugferkeln ist ab sofort durch einen neuen Erlass des Landwirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern geregelt. Landwirtschaftsminister Till Backhaus veröffentlichte diesen Ende vergangener Woche auf einer Pressekonferenz in Rostock und weist auf die nun geltenden Richtlinien hin. Wichtig sei, dass das betroffene Ferkel zunächst zweimal begutachtet, dann erst betäubt und danach durch einen Kehlschnitt oder durch Kohlendioxid getötet wird.
Hier können Sie die Leitlinie herunterladen:
Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern.