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Frischfleisch: Herkunftsangabe gibt es nicht umsonst!

Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für frisches Fleisch von Schweinen, Geflügel, Schafen und Ziegen würde vor allem für Zerlegebetriebe zusätzliche Kosten verursachen. Zu dieser Einschätzung gelangen Forscher der Universität Wageningen in einer ersten Bewertung der für die zweite Jahreshälfte erwarteten Vorschläge für entsprechende EU-Regeln.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für frisches Fleisch von Schweinen, Geflügel, Schafen und Ziegen würde vor allem für Zerlegebetriebe zusätzliche Kosten verursachen. Zu dieser Einschätzung gelangen Forscher der Universität Wageningen in einer ersten Bewertung der für die zweite Jahreshälfte erwarteten Vorschläge für entsprechende EU-Regeln. Der Aufwand sei umso höher, je detaillierter die Kennzeichnungspflicht am Ende ausfalle. Die geringsten Kosten würde eine einfache Angabe „EU/Nicht-EU“ verursachen. Am teuersten wäre die Übertragung des Rindfleischkennzeichnungssystems auf andere Fleischarten, also die Angabe, in welchem Land das Tier geboren, gemästet und geschlachtet wurde. Zwischen diesen beiden Polen bewegen sich Teillösungen, bei denen beispielsweise nur das Land der Aufzucht oder des Schlachtens genannt würden.


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Verbraucher nicht bereit, Aufpreis zu zahlen


Die Forscher weisen darauf hin, dass eine Herkunftskennzeichnung den reibungslosen Ablauf des Binnenmarkts nicht befördern würde; wahrscheinlich sei eine stärkere Marktteilung. Obwohl Verbraucher an der Herkunftskennzeichnung interessiert seien, brächten sie dies nicht mit höheren Kosten in Verbindung und seien deshalb auch nicht bereit, dafür einen deutlichen Aufpreis zu zahlen. Andererseits könne durch mehr Transparenz das Verbrauchervertrauen gestärkt werden. Für manche Unternehmen stelle die Kennzeichnung außerdem ein Marketinginstrument dar.

 

Die Kommission bestätigt in der Mitteilung, dass sie gehalten ist, bis Mitte Dezember 2013 Durchführungsregeln für die Fleischkennzeichnung anzunehmen; sie wären ab Mitte Dezember 2014 anwendbar. Zuvor soll eine ausführliche Folgenabschätzung vorgelegt werden. Hintergrund ist die 2011 verabschiedete EU-Verordnung zur Lebensmittelkennzeichnung. (AgE)

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