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Gruppenhaltung: Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet

Die EU-Kommission verstärkt den Druck auf Deutschland zur Durchsetzung der EU-Vorschriften zur Gruppenhaltung von Sauen. Dazu hat sie am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet. Hintergrund ist die mangelnde Umsetzung der EU-Tierschutzvorschriften zur Schweinhaltung, der zufolge trächtige Sauen zumindest zeitweise in Gruppen zu halten sind.

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Die EU-Kommission verstärkt den Druck auf Deutschland zur Durchsetzung der EU-Vorschriften zur Gruppenhaltung von Sauen. Dazu hat sie am Donnerstag ein Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet.


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Hintergrund ist die mangelnde Umsetzung der EU-Tierschutzvorschriften zur Schweinhaltung, der zufolge trächtige Sauen zumindest zeitweise in Gruppen zu halten sind. Die Mitgliedstaaten hatten zwölf Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen. Neben Deutschland sind auch Belgien, Frankreich, Griechenland, Irland, Polen, Portugal und Zypern den EU-Rechtsvorschriften bisher nicht nachgekommen.


Zur Verbesserung des Tierschutzes sollen trächtige Sauen ab dem 1. Januar 2013 während eines Teils ihrer Trächtigkeit in Gruppen statt in Einzelbuchten gehalten werden. Mitgliedstaaten, die ihre rechtlichen Verpflichtungen in diesem Bereich nicht erfüllen, untergraben den Tierschutz und verursachen Marktverzerrungen zu Lasten von Unternehmen, die Investitionen getätigt haben, um dieser Vorschrift nachzukommen, heißt es aus Brüssel.


Nach dem heutigen Schritt der Kommission haben die betreffenden Mitgliedstaaten zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben zu antworten. (ad)


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