Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

Herkunftskennzeichnung von Fleisch käme teuer

Die Europäische Kommission geht davon aus, dass eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Produkten beträchtliche Kosten verursachen würde. In einem Mitteilungsentwurf werden die gesamten Mehrkosten der Marktteilnehmer auf bis zu 50 % der Betriebskosten geschätzt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Europäische Kommission geht davon aus, dass eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch in verarbeiteten Produkten beträchtliche Kosten verursachen würde. In einem Mitteilungsentwurf werden die gesamten Mehrkosten der Marktteilnehmer auf bis zu 50 % der Betriebskosten geschätzt, sollte die EU die Pflicht zur Angabe des Herkunftslands einführen. Die Brüsseler Beamten erwarten „radikale Anpassungen entlang der Wertschöpfungskette”, eine Nationalisierung des Fleischhandels sowie die Verringerung sowohl der Zwischenhändler als auch der Anzahl der verwendeten Teilstücke. Hinzu kommt mehr Bürokratie für Verarbeiter und Behörden sowie höhere Endverbraucherpreise.


Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.



All diese Effekte wären weniger ausgeprägt, wenn die verpflichtende Herkunftskennzeichnung auf Angaben nach dem Schema EU/Nicht-EU beschränkt würde. Dieses Vorgehen hält die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher für insgesamt machbarer. Den Status quo wiederum, also die Beschränkung auf eine freiwillige Herkunftskennzeichnung, halten die Experten vor dem Hintergrund des bestehenden Verbraucherinteresses für „keine vollständig zufriedenstellende Lösung”.




Außerdem plant die Kommission, die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für frisches sowie gefrorenes Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch auf die Stationen Mast und Schlachtung zu beschränken. Die Angabe des Geburtsorts wird in Brüssel als zu aufwendig betrachtet, weil dadurch neue Kontrollsysteme auf den landwirtschaftlichen Betrieben eingeführt werden müssten. Als Mastort sollen in der Regel die letzten beiden Monate für Schweine, Schafe und Ziegen sowie der letzte Monat für Geflügel relevant sein. Ausreichend wäre jeweils die Angabe des Landes; falls dies für Drittstaaten nicht möglich ist, auch nur die Angabe „Nicht-EU”. Das Land der Schlachtung soll aber in jedem Fall genannt werden.




Eine weitere Ausnahme gilt für Hackfleisch, Geschnetzeltes und ähnliches: Hier soll die Angabe „EU” ausreichen, wenn die Tiere in unterschiedlichen Mitgliedstaaten gemästet und geschlachtet wurden, beziehungsweise „Nicht-EU”, wenn die Ware vollständig aus Drittländern stammt. (AgE)

 

top agrar besser machen. Gemeinsam
Sie sind Schweinehalter oder lesen regelmäßig den top agrar Schweine-Teil und/oder die SUS? Dann nehmen Sie an einem kurzen Nutzerinterview teil.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.