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Initiative Tierwohl: Absichtserklärung veröffentlicht

Nachfolgend veröffentlichen wir die „Absichtserklärung zur Umsetzung der Initiativen zum Tierwohl“.

Lesezeit: 3 Minuten

Nachfolgend veröffentlichen wir die

sowie die „BauernInfo Schwein“ des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und ein Informationspapier des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG), die die Qualität und Sicherheit GmbH (QS) anlässlich der Allgemeinen Nahrungs- und Genussmittelausstellung (Anuga) in Köln veröffentlicht haben. Auf die Absichtserklärung hatten sich führende Vertreter aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmittelhandel nach einem Jahr intensiver Vorarbeit Anfang September in Berlin geeinigt.

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Branchenlösung soll Wettbewerbsfähigkeit nicht gefährden


In deren Präambel heißt es, dass es gemeinsames Ziel sei, den Verbrauchern auch in Zukunft Geflügel, Schweinefleisch sowie Fleisch- und Wurstwaren in hervorragender Qualität und in großer Vielfalt anzubieten. Gleichzeitig würden in gemeinsamen Initiativen die tiergerechte und nachhaltige Fleischerzeugung noch stärker zur Grundlage des Handelns. Es seien Branchenlösungen entwickelt worden, die die Landwirte durch finanzielle Anreize in die Lage versetzten, Tierwohl zukünftig noch stärker zu berücksichtigen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Branche zu gefährden.


Anspruch auf Zuschuss erst nach Zertifizierung


Im Rahmen der „Initiative zum Tierwohl Schwein“ wurden gemäß der Absichtserklärung Tierwohl-Kriterien für die drei Produktionsstufen Schweinemast, Ferkelaufzucht und Sauenhaltung erarbeitet. Die Schweinehalter sollen dabei entscheiden, ob und in welchem Umfang sie die Tierwohl-Kriterien umsetzen. Die Tierwohl-Kriterien beinhalten Grundanforderungen, die von allen teilnehmenden Betrieben erfüllt werden müssen, sowie Wahlpflichtkriterien. Ein teilnehmender Betrieb in der Schweinehaltung hat nach erfolgreicher Zertifizierung Anspruch auf Zuschusszahlungen, die sich pro Jahr und Tier ergeben. Der DBV erläutert dazu in der „BauernInfo - Schwein“ die Kriterien zum Standardpaket mit den Blöcken A und B sowie zum zusätzlichen Sonderpaket mit dem Block C, in dem unter anderem das Thema „Ringelschwanzprämie“ eingeordnet worden ist.


QS-Kennzeichnung nur noch für Geflügel der Initiative Tierwohl


Das Paket zur „Initiative zum Tierwohl Geflügel“ besteht aus insgesamt acht Kriterien, wobei in die QS-Leitfäden sieben Tierwohl-Kriterien als gesondert gekennzeichnete Zusatzkriterien aufgenommen werden sollen. Das Kriterium „höheres Platzangebot“ werde als Wahlpflichtkriterium für die Geflügelhalter aufgenommen. Dafür werde ein separat ausgewiesener Zuschuss gezahlt; die Prüfung und Testierung der Kriterien werde durch eine unabhängige Institution stattfinden. Die QS-Systempartner im Lebensmitteleinzelhandel sollen das QS-Prüfzeichen bei Geflügel zukünftig nur einsetzen, wenn sie sich an der Initiative zum Tierwohl Geflügel beteiligen. Der ZDG stellt dazu in seinem Informationspapier ergänzend fest, dass künftig Hähnchen- und Putenfleisch mit dem QS-Zeichen nur noch aus Haltungen mit einem erweiterten Platzangebot für die Tiere stammen werde.


Neue Gesellschaft soll Finanzen abwickeln


Zur Umsetzung der Initiativen soll der Absichtserklärung zufolge eine Gesellschaft als Träger gegründet werden, die für die operative und finanzielle Abwicklung verantwortlich ist. Angestrebt wird eine Verknüpfung zum QS-System, und zwar über die Ausgestaltung des Gesellschafterkreises der Trägergesellschaft, die Besetzung der Fachgremien und eine Geschäftsbesorgung. Die Finanzströme seien davon getrennt abzuwickeln, heißt es in der Erklärung weiter. In regelmäßigen Abständen soll ein „Tierwohl-Fortschrittsbericht“ erstellt werden. Mit Blick auf das Kartellrecht wird außerdem angekündigt, dass die Festlegungen zur Ausgestaltung der Initiativen vor Abschluss verbindlicher Vereinbarungen dem Bundeskartellamt vorgestellt und mit der zuständigen Beschlussabteilung abgestimmt werden sollen. (AgE)


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