Am kommenden Dienstag, 28. April 2015, endet für Schweine haltende Betriebe die Registrierung bei der Initiative Tierwohl. Interessierte Schweinehalter, die sich bislang noch nicht registriert haben, sollten sich also beeilen.
Zum Procedere
Um sich registrieren zu lassen, beauftragt der Tierhalter einen von der Initiative Tierwohl zugelassenen landwirtschaftlichen Bündler seiner Wahl, die Registrierung für seinen Betrieb vorzunehmen. Die Dokumente zur Registrierung stehen auf der Website der Initiative Tierwohl www.initiative-tierwohl.de zum Download zur Verfügung. Hier finden interessierte Landwirte außerdem eine Liste aller zugelassenen Bündler.
Für die Registrierung sind verschiedene Angaben notwendig: Neben grundlegenden Informationen wie beispielsweise Produktionsart und Anzahl der gehaltenen Tiere sind insbesondere die ausgewählten Tierwohlkriterien und das Datum, zu dem die Umsetzung dieser Kriterien erfolgen soll, relevant.
Wie geht es nach der Registrierung weiter?
Anfang Mai werden schließlich die angemeldeten Tierhalter informiert, ob sie zur Auditierung zugelassen sind. Nach Zulassung des Tierhalters beauftragt der Bündler die unabhängige Kontrolle durch eine zugelassene Zertifizierungsstelle. Diese prüft im Rahmen eines Erstaudits bei jedem teilnehmenden Landwirt die ordnungsgemäße Umsetzung der ausgewählten Kriterien. Gilt das Audit als bestanden, erfasst der Bündler die entsprechenden Auszahlungsansprüche. Erst mit der Freigabe des Auditberichts in der Datenbank ist der Tierhalter in der Initiative Tierwohl anspruchsberechtigt und erhält ein Zertifikat mit einer Laufzeit von drei Jahren.
Über das Erstaudit hinaus stellen regelmäßige, unangekündigte Folgeaudits die kontinuierliche Einhaltung der Kriterien sicher.