In Sachsen-Anhalt könnte die Kastenstandhaltung von Sauen vor dem Aus stehen. Denn geht es nach den Vorstellungen der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter, soll sich die Innenbreite (lichtes Maß) eines Kastenstandes künftig generell an der Rückenhöhe der stehenden Sau orientieren. Die Regelung soll auch für bestehende Ställe gelten!
Die Behörden verweisen auf den §24 Absatz 4 Satz 2 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, nachdem jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken können muss. Des Weiteren findet sich in einem Schreiben der Veterinärbehörde an einen Sauenhalter folgende Formulierung: „Feste Breitenmaße werden nicht vorgegeben, da die Rückenhöhe der Sauen von Alter, Rasse u.a. abhängig ist.“ In der Praxis würde das quasi bedeuten, dass der Landwirt zahlreiche unterschiedliche Kastenstandbreiten in seinem Stall zu installieren hat.
Sollte das Landwirtschaftsministerium in Sachsen-Anhalt in Übereinstimmung mit den Kontrollbehörden dieses Anliegen durchsetzen, befürchten Experten das Aus für die Kastenstandhaltung. Mit einer Entscheidung wird bereits im August, spätestens im September gerechnet. Viele Experten laufen nun Sturm gegen solche Pläne. „Über 1 m breite Kastenstände sind nicht praxistauglich, weil sich die Sauen darin umdrehen können und z.B. die feste Fläche unter bzw. vor dem Trog verschmutzen. Außerdem steigt die Verletzungsgefahr deutlich an, wenn die Sauen z.B. über die Kastenstandwände hinausspringen wollen “, warnt Haltungsexperte Dr. Helmut Niklaus gegenüber top agrar vor den negativen Folgen.