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Monitoring zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest

Der Aufbau eines Monitorings zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen steht im Mittelpunkt der Schweinepest-Monitoring-Verordnung, die das Bundeslandwirtschaftsministerium dem Bundesrat zugeleitet hat.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Aufbau eines Monitorings zur Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen steht im Mittelpunkt der Schweinepest-Monitoring-Verordnung, die das Bundeslandwirtschaftsministerium dem Bundesrat zugeleitet hat. Untersucht werden sollen künftig die Tiere, bei denen es Hinweise auf eine Infektion gibt. Im Fokus stehen verendet aufgefundene sowie im Rahmen der Jagd erlegte Wildschweine, die klinisch auffällig waren oder bei denen pathologisch-anatomische Veränderungen festgestellt werden.

Die im Rahmen des ASP-Monitorings gewonnenen Proben sollen gleichzeitig auf das Virus der Klassischen Schweinepest (KSP) untersucht werden, die klinisch nicht von der Afrikanischen Schweinepest zu unterscheiden ist. Daneben sollen „gesund“ erlegte Wildschweine sowie Hausschweine weiterhin auf Antikörper gegen das Virus der Klassischen Schweinepest untersucht werden. Zur Beprobung der Wildschweine sollen der Verordnung zufolge die Jagdausübungsberechtigten verpflichtet sein. Sie sollen die Proben an die von der zuständigen Behörde bestimmte Untersuchungseinrichtung weiterleiten.


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Mit dem neuen Monitoring reagiert das Bundeslandwirtschaftsministerium auf die Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest in den EU-Ländern Polen, Lettland und Litauen sowie in Russland, Weißrussland und der Ukraine. Da wichtige Viehtransportwege quer durch Deutschland verliefen, könne nicht ausgeschlossen werden, dass der Erreger über unachtsam entsorgte Speisereste unerkannt in die hiesige Wildschweinpopulation eingetragen werde, heißt es in der Verordnungsbegründung.

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