Noch in diesem Monat treten EU-weitneue Vorschriften zur Tiergesundheit in Kraft. Die im März von den EU-Gesetzgebern angenommene Verordnung für die Tiergesundheit sei eine weitere Waffe im Kampf gegen Tierkrankheiten, betonte der für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis am vergangenen Donnerstag (31.3.) anlässlich der Veröffentlichung der Neuregelung im EU-Amtsblatt. Danach gilt das neue Gesetz ab dem 20. April 2016.
Die EU-Kommission verspricht sich von den neuen Vorgaben eine wirkungsvolleres Vorgehen gegen Krankheiten wie die Afrikanischen Schweinepest (ASP) oder die Geflügelpest. Die Verordnung soll den Weg bereiten für ein effizienteres System zur Vermeidung und Eindämmung übertragbarer Krankheiten bei Tieren. Verglichen mit den gegenwärtig bestehenden Verfahren würden zum Beispiel den zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten einfachere und klarere Wege zur Gesundheitskontrolle aufgezeigt, damit diese sich auf die vorrangigen Aktionen zum Wohl der Tiere konzentrieren könnten, erläuterte Andriukaitis.
Rund 40 Rechtsakte sind in der neuen Grundverordnung vereint. Einige Regelungen der neuen Verordnung müssen sofort in die Praxis umgesetzt werden. Für andere ist dagegen eine fünfjährige Übergangsfristvorgesehen.
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