Die Bundesregierung will die Energieeffizienz in der Landwirtschaft verbessern. Das sieht das „Bundesprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau“ vor.
Ab dem 1. Januar 2016 können Landwirte Fördergelder beantragen, wenn sie alte „Stromfresser“ durch hocheffiziente Anlagen ersetzen. Das können z.B. elektrische Motoren, Ventilatoren, Wärmespeicher, Antriebe sowie Pumpen und die Beleuchtung in Gebäuden sein. Ausgeschlossen sind Maschinen und Geräte für die betriebliche Außenwirtschaft. Auch nicht gefördert werden Stallneubauten, da dort das Tierwohl und nicht die Energieeffizienz Priorität hat. Die Zuwendung für Einzelmaßnahmen beträgt 30 % der Kosten. Eine Ausnahme stellt die Umrüstung auf LED-Beleuchtung dar, die mit 15 % und nur im Jahr 2016 gefördert wird.
Förderanträge können in der Geschäftsstelle der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Insgesamt stellt das Agrarressort für das Förderprogramm im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE) der Bundesregierung 65 Mio € für die Jahre 2016 bis 2018 zur Verfügung, davon 15 Mio.€ im nächsten Jahr sowie jeweils 25 Mio. € in den beiden Folgejahren. Weitere Infos hier.