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Paris nimmt LEH stärker an die Leine

Um den Preisvolatilitäten bei Agrarrohstoffen zu begegnen, muss künftig der französische Einzelhandel in seine Verträge mit den Unternehmen der Ernährungswirtschaft eine obligatorische Klausel zur Neuverhandlung der Preise einfügen.

Lesezeit: 2 Minuten

Um den Preisvolatilitäten bei Agrarrohstoffen zu begegnen, muss künftig der französische Einzelhandel in seine Verträge mit den Unternehmen der Ernährungswirtschaft eine obligatorische Klausel zur Neuverhandlung der Preise einfügen. Zu den davon betroffenen Produkten gehören Fleisch, Fisch, Milcherzeugnisse und Eier. Das geht aus dem Vorschlag zum Pariser Konsum-Gesetz hervor, den Wirtschafts- und Finanzminister Pierre Moscovici Anfang Mai im Ministerrat vorgelegt hat.


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Geldstrafe von bis zu 375.000 €


Die Neuverhandlung wird vorgeschrieben, wenn der Preis dieser Produkte von den Kursschwankungen bestimmter Agrarrohstoffe deutlich betroffen ist. Die Neuverhandlung darf nicht länger als zwei Monate dauern, und es muss ein Bericht angefertigt werden. Wenn die Vertragsparteien das Gesetz nicht berücksichtigen, droht ihnen eine behördliche Geldstrafe von bis zu 375.000 €. Um dafür zu sorgen, dass das Gesetz auch eine ordnungsgemäße Umsetzung erfährt, soll das Instrumentarium der Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherfragen und Nahrungsmittelkontrolle (DGCCRF) verbessert und modernisiert werden.


„Im Wesentlichen dreht sich das Konsum-Gesetz um den Ausgleich der Beziehungen zwischen Konsumenten und Unternehmen auf der einen Seite, und den Unternehmen und dem Handel auf der anderen“, erklärte Moscovici bei der Vorstellung seiner Pläne vor Journalisten. Landwirtschaftsminister Stéphane Le Foll begrüßte die im Konsum-Gesetz aufgeführten Maßnahmen. Der französische Bauernverband (FNSEA) zeigte sich in einer ersten Stellungnahme mit den Regierungsplänen ebenfalls zufrieden, will aber „wachsam bleiben“. Die Regierung habe die absolute Notwendigkeit anerkannt, ein besseres Gleichgewicht in den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen einigen Verkaufszentralen, die den Lebensmittelhandel bündeln, und ihren Lieferanten zu garantieren, so der FNSEA. Das Konsum-Gesetz könnte bestimmten, missbräuchlichen Praktiken des Großhandels ein Ende bereiten. Nun werde man darauf achten, dass die „ehrgeizigen Pläne auch vollständig umgesetzt“ würden. (AgE)

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