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Reserveantibiotika in der Tiermast generell verbieten?

Die Amtschefs der Länderagrarministerien Thüringens und Sachsen-Anhalts haben sich für ein grundsätzliches Verbot von sogenannten Reserveantibiotika aus dem Humanbereich in der Tiermast ausgesprochen. Diese Mittel müssten als letzte Behandlungsmöglichkeit von kritischen Infektionen beim Menschen vorbehalten sein.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Amtschefs der grünen Länderagrarministerien Thüringens und Sachsen-Anhalts haben sich für ein grundsätzliches Verbot von sogenannten Reserveantibiotika aus dem Humanbereich in der Tiermast ausgesprochen. Und die Anwendung bei Zuchttieren müsse man davon abhängig machen, ob ein Resistenztest der jeweiligen Erreger durchgeführt wurde, heißt es in einer Protokollerklärung dieser Länder im Rahmen der Amtschefkonferenz, die vergangene Woche in Berlin stattfand.

 

„Die Verwendung von Antibiotika, die als letzte Behandlungsmöglichkeit von kritischen Infektionen beim Menschen vorbehalten sind, sollten in der Tierhaltung an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft werden“, forderte der Staatssekretär im rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministerium, Dr. Thomas Griese. Er begrüßte, dass sich alle Amtschefs für eine Begrenzung von Reserveantibiotika in der Tierhaltung ausgesprochen haben. „Wir wollen, dass bestimmte Antibiotika ausschließlich für Notfälle in der Humanmedizin zur Verfügung stehen und in der Tiermast ganz verboten werden“, so der Staatsekretär.

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