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Russland stoppt Frischfleisch aus Spanien und den Niederlanden

Die russischen Behörden haben ihren restriktiven Kurs bei Fleischimporten aus dem Ausland fortgesetzt und die Einfuhr von gekühlter Ware aus Spanien und den Niederlanden seit Karfreitag untersagt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die russischen Behörden haben ihren restriktiven Kurs bei Fleischimporten aus dem Ausland fortgesetzt und die Einfuhr von gekühlter Ware aus Spanien und den Niederlanden seit Karfreitag untersagt. Wie der Föderale Aufsichtsdienst für Tier- und Pflanzengesundheit Russlands (Rosselkhoznadzor) mitteilte, wurden die zuständigen Kontrollbehörden beider Länder bereits am vorletzten Freitag (22.3.) über die Handelseinschränkungen für gekühltes Fleisch unterrichtet.


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Den Importstopp für Spanien begründete die Aufsichtsbehörde mit den negativen Ergebnissen einer in der ersten Märzhälfte durchgeführten Inspektionsreise. Diese habe massive Verstöße gegen die Sicherheitsauflagen der Zollunionsländer ergeben. Unter anderem orientiere sich Spanien bei Tests auf verbotene und schädliche Stoffe nicht an den strengen Anforderungen der russischen Zollunion, sondern an den zum Teil schwächeren Normen der EU. Bei Lieferanten von Schweinefleisch sei zudem die unerlaubte Behandlung mit Salzlösungen und Farbstoffen festgestellt worden, monierte Rosselkhoznadzor.


In einem Schreiben an das niederländische Wirtschaftsministerium bemängelte das Moskauer Aufsichtsamt, dass der holländische Veterinärdienst ihm bisher keinen Nachweis über die Beseitigung der Unzulänglichkeiten erbracht habe, die bei Inspektionen von Fleischunternehmen im November 2012 festgestellt worden seien. Außerdem fehle eine aktualisierte Liste derjenigen Exportbetriebe, welche die veterinärrechtlichen und hygienischen Auflagen Russlands und der Zollunion erfüllten. Weil Ausfuhrzertifikate nach Angaben von Rosselkhoznadzor oft nur pro Forma ausgestellt wurden, wurde die Einfuhr von gekühltem Rind-, Schweine-, und Geflügelfleisch ab dem 29. März untersagt. Die Behörde kündigte zudem weitere Handelseinschränkungen an, falls bis zum 12. April von den Niederlanden keine aktualisierte Liste mit Exportunternehmen vorgelegt werde, die die Einfuhranforderungen der Zollunion erfüllten. (AgE)

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