Bisher konnten QS-Mäster frei wählen, ob sie die für die Kategorisierung nötigen Salmonellenproben am Schlachtband aus Fleischsaftproben gewinnen lassen oder ihren Tierarzt beauftragen, im Bestand Blutproben zu ziehen. Viele Landwirte stellten daher komplett auf Blutproben um. Ab Januar 2017 ist das nicht mehr möglich.
Bisher konnten QS-Mäster frei wählen, ob sie die für die Kategorisierung nötigen Salmonellenproben am Schlachtband aus Fleischsaftproben gewinnen lassen oder ihren Tierarzt beauftragen, im Bestand Blutproben zu ziehen. Viele Landwirte stellten daher komplett auf Blutproben um – häufig diejenigen, die in Kategorie 3 abgerutscht waren. Zum Quartalsende fehlte jedoch immer wieder die ein oder andere Probe.
Um das zu verhindern, gelten künftig neue Regeln. Ab 1. Januar 2017 wird den Schlachtbetrieben von QS generell ein Probenentnahme-Vorschlag zugeschickt. Mäster können dann nicht mehr länger komplett auf Blutproben umstellen. Sie können die im Schlachthof gewonnenen Fleischsaftproben aber jederzeit um Blutproben ergänzen.
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Bisher konnten QS-Mäster frei wählen, ob sie die für die Kategorisierung nötigen Salmonellenproben am Schlachtband aus Fleischsaftproben gewinnen lassen oder ihren Tierarzt beauftragen, im Bestand Blutproben zu ziehen. Viele Landwirte stellten daher komplett auf Blutproben um – häufig diejenigen, die in Kategorie 3 abgerutscht waren. Zum Quartalsende fehlte jedoch immer wieder die ein oder andere Probe.
Um das zu verhindern, gelten künftig neue Regeln. Ab 1. Januar 2017 wird den Schlachtbetrieben von QS generell ein Probenentnahme-Vorschlag zugeschickt. Mäster können dann nicht mehr länger komplett auf Blutproben umstellen. Sie können die im Schlachthof gewonnenen Fleischsaftproben aber jederzeit um Blutproben ergänzen.