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Stichtag zur Umsetzung der Gruppenhaltungspflicht von Sauen rückt näher

Nachdem zum Jahreswechsel 2011/12 zahlreiche EU-Mitgliedstaaten die fristgerechte Umsetzung des Verbots von Legebatterien verpassten, scheint sich für 2013 ein ähnliches Fiasko bei der neuen Gruppenhaltungspflicht für Sauen anzubahnen. Sauen und Jungsauen müssen bekanntlich ab dem 1. Januar 2013 EU-weit die meiste Zeit der Trächtigkeit in Gruppen gehalten werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Nachdem zum Jahreswechsel 2011/12 zahlreiche EU-Mitgliedstaaten die fristgerechte Umsetzung des Verbots von Legebatterien verpassten, scheint sich für 2013 ein ähnliches Fiasko bei der neuen Gruppenhaltungspflicht für Sauen anzubahnen.


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Sauen und Jungsauen müssen bekanntlich ab dem 1. Januar 2013 EU-weit die meiste Zeit der Trächtigkeit in Gruppen gehalten werden. Wie aus Zahlen hervorgeht, die im Dezember in Brüssel kursierten, können jedoch nur Österreich, Estland, Luxemburg, Schweden und Großbritannien die Auflagen sicher in allen Betrieben erfüllen. In weiteren neun Mitgliedstaaten hatten wenigstens 80 % der Betriebe umgestellt, während der Anteil in den übrigen 13 Ländern teilweise deutlich darunter lag - so in wichtigen Erzeugerländern wie Frankreich, Italien, den Niederlanden und Spanien.


Auch Deutschland ist diesmal - anders als beim Verbot konventioneller Legehennenkäfige - kein Vorreiter bei der Umstellung: Zuletzt wurde immer noch ein Anteil von 48 % der rund 13 000 deutschen Betriebe angegeben. Das Bundeslandwirtschaftsministerium bestätigte auf Anfrage, dass diese Zahl aus dem Spätsommer stammt, konnte aber keinen aktuelleren Wert nennen. „Anfang nächsten Jahres wird sich zeigen, wie viele Betriebe umgestellt haben“, erklärte eine Sprecherin.


Sollte Deutschland bis zum Jahreswechsel die Gruppenhaltung nicht flächendeckend eingeführt haben, droht ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission, das im schlimmsten Fall mit hohen Geldstrafen enden könnte.


Der Sprecher von EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg bekräftigte unterdessen, dass die Behörde Anfang 2013 jene Länder, die die Legehennenrichtlinie noch immer nicht umgesetzt haben, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen werde. (ad/AgE)

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