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Straathof erhält Tierhaltungsverbot

Die dreitägige Razzia in der Schweinezuchtanlage Gladau von Adrianus Straathof im März 2014 scheint nun ernsthafte Konsequenzen zu haben. Wie die Wochenzeitung „stern“ berichtet, wurde den Anwälten von Adrianus Straathof vor wenigen Tagen der amtliche Bescheid über ein "Tierhaltungs- und Betreuungsverbot" zugestellt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die dreitägige Razzia in der Schweinezuchtanlage Gladau von Adrianus Straathof im März 2014 scheint nun ernsthafte Konsequenzen für den niederländischen Schweinehalter zu haben. Wie die Wochenzeitung „stern“ berichtet, wurde den Anwälten von Adrianus Straathof vor wenigen Tagen der amtliche Bescheid über ein "Tierhaltungs- und Betreuungsverbot" zugestellt.


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Das Verbot des Landkreises Jerichower Land gilt für Straathof persönlich, bundesweit und betrifft seit Ende November womöglich sämtliche Betriebe, in denen er Geschäftsführer ist oder als Eigentümer Einfluss auf die Tierhaltung hat. "Mit sofortiger Wirkung" ist ihm damit "das Halten und Betreuen von Schweinen untersagt", wie es in dem Bescheid laut stern heißt.


Noch sei der Bescheid aber nicht rechtskräftig. Straathofs Anwälte haben umgehend widersprochen und Klage eingereicht. Der Bescheid leide an zahlreichen Rechtsmängeln und müsse erst von Gerichten bestätigt werden, teilte eine Sprecherin seiner Holding dem stern mit. Die meisten Vorwürfe seien außerdem unzutreffend.


Allerdings stützen sich die Behörden auf die Durchsuchungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Stendal, die seit 2013 gegen Straathof ermittelt. Die Veterinäre des Landkreises Jerichower Land hatten hier und in einer weiteren Straathof-Anlage "jahrelang" und "immer wieder erhebliche tierschutzrechtliche Verstöße festgestellt", wie es in ihrem Bescheid heißt.


Beanstandet wurden bei früheren Kontrollen unter anderem die Wasserversorgung, die tierärztliche Behandlung und die Größe der Kastenstände. Nach Auflagen und empfindlichen Bußgeldern folgte 2013 eine Strafanzeige wegen Tierschutzverstößen. Die strafrechtlichen Ermittlungen dazu dauern – parallel zu dem verwaltungsrechtlichen Verbotsverfahren – noch an, so der stern weiter.


Weil das Verwaltungsgericht Magdeburg eine Vollstreckung des Bescheids durch Zwangsgelder zunächst bis zu weiteren Eilentscheidungen untersagt hat, können die Behörden in Sachsen-Anhalt und bundesweit das mit "sofortigem Vollzug" angeordnete Verbot noch nicht "sofort" durchsetzen.

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