In Deutschland müssen Tierhalter ihre Antibiotika-Verbräuche und die Tierbewegungen an die staatliche Antibiotika-Datenbank (TAM) melden. Betroffen sind Betriebe mit mehr als 250 Mastferkeln (ab Absetzen) und Mäster mit mehr als 250 Schweinen (im Durchschnitt eines Kalenderhalbjahres). Die Meldedaten für das erste Kalenderhalbjahr 2015 (1.1. bis 30.6.) sind bis spätestens zum 14. Juli 2015 an die HIT-Datenbank zu übermitteln.
Viele Betriebsleiter notieren sich die Zu- und Abgänge im Stall auf Papier und geben die Daten dann später im Internet unter www.hi-tier.de in die HIT-Datenbank ein. Doch was tun, wenn die Notizen auf Papier verloren gegangen sind, weil sie z.B. samt Stalloverall versehentlich in der Waschmaschine gelandet sind? Dann ist guter Rat teuer. Sicherer sind die Daten, wenn Sie Ihre Bestandsveränderungen per Smartphone melden. top agrar hat die neue Technik von mehreren Landwirten testen lassen. Das Ergebnis des Tests lesen Sie in der aktuellen topagrar-Ausgabe im Spezialprogramm Schweinehaltung ab Seite S4.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hat die Bundesländer inzwischen dazu aufgefordert, jetzt scharf zu kontrollieren. Melde-Verweigerer verstoßen gegen das Arzneimittelgesetz. Ihnen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 €!
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