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Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz muss neu organisiert werden

Der rheinland-pfälzische Landtag hat vergangene Woche einstimmig dem Gesetz zur Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung zugestimmt, das die Landesregierung im Februar vorgelegt hatte.

Lesezeit: 2 Minuten

Der rheinland-pfälzische Landtag hat vergangene Woche einstimmig dem Gesetz zur Neuorganisation der Tierkörperbeseitigung zugestimmt, das die Landesregierung im Februar vorgelegt hatte. Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken sieht darin die einzige Möglichkeit, ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU und die Rückforderung in Höhe von 42 Mio. € abzuwenden. Das jüngste Urteil des EU-Gerichts hat der Ministerin zufolge die Auflösung des bestehenden kommunalen Zweckverbandes Tierkörperbeseitigung unausweichlich gemacht, da dessen Finanzierung gegen das Beihilferecht verstößt.


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Kosten verursachergerecht verteilen


Die bevorstehende beihilfekonforme Neuordnung sei nun Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte, so Höfken. Das jetzt verabschiedete Gesetz lasse den Kommunen beim Neustart einen großen Handlungsspielraum. Mit dessen Inkrafttreten entstehe eine neue Einrichtung, über deren Rechtsform die beseitigungspflichtigen Landkreise und kreisfreien Städte innerhalb von vier Monaten entscheiden müssten.


Höfken betonte, dass alle Schritte eng mit der Brüsseler Behörde abgestimmt werden müssten. Feststehe, dass die Aufgaben der neuen Einrichtung auf die Entsorgung von sogenanntem K1- und K2-Material, das sind Fleisch und tierische Nebenprodukte, die Krankheiten übertragen können, beschränkt würden. Die Kosten der Tierkörperbeseitigung müssten nach den Vorgaben der EU verursachergerecht von den betroffenen Landwirten und Schlachtunternehmen getragen werden. „Dabei kann und soll die bisherige Förderung der Landwirte fortgeführt werden“, versicherte die Bündnisgrüne.


Hintergrund


Im April hatte die Europäische Kommission festgestellt, dass die in Rheinland-Pfalz praktizierte Bezuschussung der Tierkörperbeseitigung durch die öffentliche Hand nach EU-Recht illegal sei. Bestätigt wurde diese Auffassung in der vorvergangenen Woche vom Gericht der Europäischen Union. Gegen den entsprechenden Beschluss der Brüsseler Behörde hatten die Bundesrepublik und der Zweckverband geklagt. In ihren Urteilen stuften die EU-Richter die kommunalen Zuschüsse für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung jetzt wie die Kommission als rechtswidrige Beihilfen ein.

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