Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP hat der Bundestag in der vergangenen Woche die Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen. So tritt das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration am 1. Januar 2019 und nicht bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft.
Die danach vorgeschriebene „Schmerzausschaltung“ der zu kastrierenden Ferkel darf vom Landwirt selbst vorgenommen werden. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 1. Februar 2013 mit dem Gesetz befassen.
Möglicherweise wird die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anrufen. Denn Koalition und Opposition werteten die Neuregelung erwartungsgemäß völlig unterschiedlich. So ist Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann mit dem beschlossenen Gesetz nur teilweise zufrieden. Lindemann: „Um es deutlich zu sagen, wenn wir in den laufenden wissenschaftlichen Versuchen praxisgerechte Lösungen für ein Mehr an Tierwohl gefunden haben, werden wir diese auch umsetzen und nicht auf die Termine des Bundes warten.“ Auch das Ende der betäubungslosen Ferkelkastration sollte nach Ansicht Lindemanns schneller kommen, im Tierschutzplan sei als Ziel Ende 2015 vorgesehen.
Nicht einverstanden mit den Änderungen am Regierungsentwurf ist der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt). Besonders widersinnig ist nach dessen Auffassung, dass die Möglichkeit eröffnet werde, bei der Ferkelkastration betäubende Tierarzneimittel durch Landwirte anwenden zu lassen. Denn die Narkoserisiken können unter Umständen lebensbedrohlich sein. Deshalb dürfe nach Auffassung des Verbandes die Anwendung entsprechender Mittel keinesfalls Laien überlassen werden. (AgE)