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Verbraucherschützer für Einschränkung des Dispensierrechts

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat das Bundeslandwirtschaftsministerium zu weiteren Maßnahmen im Kampf gegen Antbiotikaresistenzen aufgefordert und hält dabei auch eine Einschränkung des Dispensierrechts der Tierärzte für erforderlich.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat das Bundeslandwirtschaftsministerium zu weiteren Maßnahmen im Kampf gegen Antbiotikaresistenzen aufgefordert und hält dabei auch eine Einschränkung des Dispensierrechts der Tierärzte für erforderlich. Die von Agrarminister Christian Schmidt im November 2015 vorgestellten „Eckpunkte für weitere Regelungen für den Einsatz von Antibiotika bei Tieren“ verdienten zwar Unterstützung, doch reichten sie nicht aus, um der Dimension des Problems gerecht zu werden, teilte der vzbv in einer Stellungnahme zu dem Ministeriumsentwurf mit. „Reserveantibiotika sollten nur dem Einsatz beim Menschen vorbehalten bleiben. Die Nutztierhaltung muss so entwickelt werden, dass auf Antibiotikagaben weitestgehend verzichtet werden kann“, betonte die vzbv-Referentin für Lebensmittel, Jutta Jaksche.


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Um den Antibiotikaverbrauch im Nutztierbereich zu senken, hält der Verbraucherzentrale Bundesverband es zudem für erforderlich, dass Tierärzte nicht finanziell vom Verkauf von Medikamenten profitieren dürfen. Das Dispensierrecht der Veterinäre müsse deshalb entsprechend eingeschränkt und insbesondere die Rabattierung bei der Abgabe größerer Arzneimittelmengen verboten und die Einführung von Festpreisen erwirkt werden.

Der vzbv schließt sich damit der Forderung der Bundesländer bei der Agrarministerkonferenz (AMK) im Oktober an, bei der ebenfalls die Unterbindung wirtschaftlicher Anreize durch Mengenrabattierung gefordert wurde. Sollte dies nicht möglich sein, sprechen sich die Verbraucherschützer, wie die Amtschefs mehrerer Bundesländer bei ihrer Sitzung Mitte Januar, für eine Abschaffung des Dispensierrechts aus.

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