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Vorerst keine Verschärfung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

Die Bundesregierung plant zurzeit keine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, setze man stattdessen auf einheitliche, europäische Lösungen.

Lesezeit: 1 Minuten

Die Bundesregierung plant zurzeit keine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Das geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrageder Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Der Erlass zusätzlicher nationaler Vorschriften über das Unionsrecht hinaus berge grundsätzlich das Risiko von Wettbewerbsverzerrungen und der Verlagerung von Tierschutzproblemen in das Ausland durch Abwanderung der betroffenen Wirtschaftszweige, heißt es in der veröffentlichten Antwort.

 

Das Bundeslandwirtschaftsministerium mache sich stattdessen für einheitliche,
europäische Regelungen für mehr Tierschutz stark, bzw. für die Weiterentwicklung des bestehenden Rechts. Entsprechende Initiativen gebe es bereits mit Dänemark, den Niederlanden und Schweden. Die Bundesregierung erteilt Forderungen der Grünen eine Absage, den Regelungsbereich der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auszuweiten.

 

Kritisch äußert sich die Regierung zur Haltung von Sauen in Kastenständen, der die Gruppenhaltung aus Tierschutzsicht generell vorzuziehen sei. Auch aus diesem Grund biete der Bund verschiedene Instrumente zur Unterstützung und Förderung von Haltungsverfahren an, die den Sauen freie Bewegung und Kontakte zu Artgenossen ermöglichten. Eine Entscheidung über eine Neuregelung der Kastenstandhaltung im Deckzentrum will die Bundesregierung von den Ergebnissen einer Folgenabschätzung abhängig machen.

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