Die Welthandelsorganisation (WTO) hat im Streit um das russische Importverbot für Schweine und Schweinefleisch aus der Europäischen Union formell ein Schiedsgericht gebildet. Der Kommission zufolge ist das Importverbot in mehrfacher Hinsicht unfair. Es trage zunächst einmal keiner wissenschaftlichen Risikobewertung Rechnung. Darüber hinaus bevorzuge Russland andere Staaten mit ähnlichen oder schwereren Ausbrüchen und kümmere sich nicht ausreichend um die ASP-Fälle auf dem eigenen Territorium. Mit einem Ergebnis des Verfahrens ist im Frühjahr 2015 zu rechnen. Am Ende könnte die EU ermächtigt werden, Strafzölle auf russische Produkte einzuführen, um die wirtschaftlichen Schäden des Importverbots auszugleichen.
Moskau untersagt seit Ende Januar die Lieferungen von lebenden Schweinen und Schweinefleisch aus der gesamten EU. Begründet wird dies mit dem Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP), obwohl die Seuche bislang auf ein klar abgegrenztes Gebiet in den östlichsten Landkreisen Polens, Litauens und Lettlands beschränkt blieb und von Beginn an Sicherheitsmaßnahmen zur Eindämmung durchgeführt wurden. Bemühungen der Europäischen Kommission zur Entschärfung des Konflikts führten bislang nicht zum Erfolg.