Die Tötung von Tieren ist in Europa gesetzlich geregelt – egal ob es sich um eine Tötung zur Lebensmittelgewinnung, zur Seuchenbekämpfung oder zur Vermeidung von nicht behebbaren Leiden handelt. Tierärzte wie Landwirte müssen laut ZDS bei Tieren, die an nicht behebbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden zu verenden drohen, unverzüglich die Tötung herbeiführen.
Zulässige Tötungs-Verfahren regelt die EO-Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, die am 01.01.2013 in Kraft getreten ist. Diese Verordnung wurde auf nationaler Ebene am 20. Dezember 2012 durch die Tierschutzschlachtverordnung ergänzt.
Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz hat dazu ein Merkblatt herausgegeben: