Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Erster Schnitt 2024 Rapspreis

News

Warnung vor illegalen Lebensmitteln im Reisegepäck

Das Landwirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein hat vor der Einschleppung hochansteckender Tierseuchenerreger mit dem Reisegepäck gewarnt und angekündigt, Lebensmittelfunde aus Nicht-EU-Ländern sofort zu vernichten.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Landwirtschaftsministerium in Schleswig-Holstein hat vor der Einschleppung hochansteckender Tierseuchenerreger mit dem Reisegepäck gewarnt und angekündigt, Lebensmittelfunde aus Nicht-EU-Ländern sofort zu vernichten. Wie das Ressort in der vergangenen Woche erläuterte, können Lebensmittel tierischer Herkunft wie Milch, Käse, Joghurt, Butter, Fleisch und Wurst Träger von Krankheiten wie der Maul- und Klauenseuche (MKS) und der Afrikanischen Schweinepest (ASP) sein. In zahlreichen Reiseländern außerhalb der EU, beispielsweise in der Türkei, Russland, Weißrussland oder in vielen afrikanischen Ländern, träten auch aktuell Ausbrüche dieser hochansteckenden Krankheiten auf.


Das Wichtigste zum Thema Schwein mittwochs per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Um zu verhindern, dass Tierseuchenerreger über den Reiseverkehr eingeschleppt werden, müssten nun tierische Lebensmittel aus nicht EU-Ländern zur amtlichen Kontrolle an einer veterinärrechtlichen Grenzkontrollstelle vorgestellt werden und dabei von den erforderlichen Dokumenten begleitet sein, führte das Ministerium weiter aus. In der Regel erfüllten Urlaubsmitbringsel oder Reiseproviant diese strengen Anforderungen nicht.


Da es in Schleswig-Holstein keine veterinärrechtlichen Grenzkontrollstellen gebe, müssten im Reisegepäck mitgeführte tierische Lebensmittel aus Nicht-EU Ländern grundsätzlich an Ort und Stelle beseitigt werden. So dürfe beispielsweise Käse aus der Türkei nicht im Reisegepäck über den Flughafen Lübeck mitgebracht werden. Auch bei der Rückkehr von Kreuz- oder Fährfahrten aus Nicht-EU Ländern sei diese Regelung zu beachten. Von der strengen Behandlung ausgenommen seien Waren aus Andorra, den Färöern, Grönland, Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, San Mario und der Schweiz. Weitere Ausnahmen bestünden zudem für Fisch, Säuglingsnahrung und Spezialtierfutter.

top agrar besser machen. Gemeinsam
Sie sind Schweinehalter oder lesen regelmäßig den top agrar Schweine-Teil und/oder die SUS? Dann nehmen Sie an einem kurzen Nutzerinterview teil.

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.