Um landwirtschaftliche Anhänger in den Herbst- und Wintermonaten besser sichtbar zu machen, sind aus Sicht der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) reflektierende Folien ein geeignetes Mittel.
Wie der in Kassel ansässige Bundesträger mitteilte, dürfen reflektierende Folien, wie sie bereits aus dem Lkw-Verkehr bekannt sind, an landwirtschaftlichen Fahrzeugen angebracht werden, wenn diese eine Gesamtlänge von mehr als 6 m erreichen. Die Folien müssten den Vorgaben der UN/ECE 104 erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein. Sie dürften an den Seiten in den Farben „Weiß“ und „Gelb“ sowie hinten in den Farben „Gelb“ und Rot“ angebracht werden. Die SVLFG empfiehlt eine einheitliche Verwendung in der Farbe „Gelb“ an den Längsseiten und hinten.
Zur Kennzeichnung der gesamten Fahrzeugkontur sei seitlich und hinten möglichst durchgängig parallel zur Umrisskante der Anhänger zu kleben. Der Abstand der unteren Markierung vom Boden müsse mindestens 250 mm und dürfe höchstens 1 500 mm betragen. Zu den Heckleuchten müsse ein Abstand von mindestens 200 mm eingehalten werden. Darüber hinaus müssten alle Untergründe vor dem Verkleben gründlich gereinigt werden; Fett, Öl oder fettgebundener Schmutz seien mit einem alkoholhaltigen Reiniger, nicht mit „Biospiritus“ zu beseitigen.