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AöL räumt mit Irrtümern zur EU-Ökoverordnung auf

Die Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller rät Unternehmen, immer erst selbst in der EU-Ökoverordnung nachzulesen und nicht auf „falsche Ratgeber“ zu hören.

Lesezeit: 2 Minuten

Die neue EU-Ökoverordnung regelt Themen, die am Markt bereits lange Realität sind. Darauf hat die Assoziation ökologischer Lebensmittelhersteller (AöL) hingewiesen und eine Reihe von Irrtümern, die ihrer Einschätzung nach geläufig sind, ausgeräumt.

Die neue Verordnung tritt 2021 in Kraft. Die Arbeitsgemeinschaft rät Unternehmen, immer erst selbst in der Verordnung nachzulesen, um nicht Gefahr zu laufen, auf „falsche Ratgeber“ zu hören. So kenne die neue Verordnung beispielsweise keine Grenz- oder Orientierungswerte, wie vielleicht fälschlich angenommen. Stattdessen sei sie, wie bisher, prozessorientiert. Dazu lege sie Details zum Umgang und zur Aufteilung von Verantwortung zwischen den Unternehmen und den Kontrollstellen beziehungsweise Behörden im Fall möglicher Verstöße fest. Die Unternehmen hätten dabei das Recht einer ersten Bewertung.

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In Bezug auf einen möglichen Verstoß seien nur diejenigen Substanzen relevant, die im Regelungsrahmen der Verordnung lägen. Kontaminanten aus Umwelt oder Verpackung zählten nicht dazu. Die neue Verordnung lege auch nicht fest, dass nur noch diejenigen Verstöße relevant seien, deren Folgen am Produkt selbst festgestellt werden könnten. Es geht laut AÖL nur um die Integrität entlang der Produktionskette.

Das Regelwerk verlange aber von allen Unternehmen systematische Maßnahmen zur Identifizierung und Vermeidung von Risiken in Bezug auf Kontaminationen durch Stoffe und Ereignisse, die im Regelungsrahmen der Verordnung lägen. Eine ausführliche Klarstellung liefert der Verband auf seiner Onlinepräsenz.

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