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Auch Ökobauern trifft die Verschärfung der Düngeverordnung

Die geplante Verschärfung der Düngeverordnung bringt für die Ökobetriebe neue Vorschriften für die Festmist und Kompostausbringung. Diese fühlen sich aber zu Unrecht schärfer reguliert. Der Bio-Dachverband BÖLW fordert ein Verursacherprinzip im Düngerecht.

Lesezeit: 2 Minuten

Die neuen Düngeregeln machen auch den Ökobetrieben das Leben schwerer. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) stellt für die Ökobetriebe vor allem heraus, dass Kompost und Festmist ungerechtfertigt benachteiligt würden. Während der Stickstoff aus Gülle leicht löslich ist und in das Grundwasser ausgewaschen werden kann, sorgten Kompost und Festmist dagegen für Humus im Boden und geben Nährstoffe langsam ab, heißt es beim BÖLW weiter. Die scharfe Regulierung von Kompost und Mist bezeichnet der Verband als „fatal“, da bestraft werde, wer durch den Aufbau von Humus die Bodenfruchtbarkeit erhöhe – und damit neben dem Gewässer- auch zum Klimaschutz beitrage. Die Festlegung von Nährstoffen im Humus können Betriebe in der Nährstoffbilanz nicht berücksichtigen, während Tierhaltungsbetriebe mit großem Gülleaufkommen die Stickstoffeinträge dank großzügiger Abschläge schönrechnen dürften, so der BÖLW weiter.

„Grundlage des Düngerechts muss jetzt endlich das Verursacher-Prinzip werden“, sagte Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft am Montag. Es laufe etwas falsch, wenn die Politik ausgerechnet die Bauern mit zusätzlichen Auflagen überziehe, die das Wasser schützten. Das gelte besonders für Öko-Betriebe, so zu Löwenstein weiter. Aber auch viele konventionell extensiv wirtschaftende Kollegen, die ihre Böden gewässerschonend düngen, würden unsinnig belastet, fügte zu Löwenstein weiter an.

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Im Düngerecht müsse die Bundesregierung laut BÖLW sicherstellen, dass

  1. auf der Fläche nur so viele Tiere gehalten werden, wie Böden und Gewässer verkraften. Ohne diesen Schritt könnten die Nitratüberschüsse in den Gewässern nicht ausreichend reduziert werden.
  2. leicht lösliche synthetische Stickstoffdünger, müssten im Düngerecht mitgeregelt werden. Aus Sicht des Gewässerschutzes dürften sie nur so ausgebracht werden, dass die Auswaschung von Nährstoffüberschüssen in Gewässer vermieden wird.
  3. Betriebe, die Gewässer schützen, dürften nicht in einem Aufwasch mit den Problembetrieben mit Produktions- und Dokumentationsvorschriften überzogen werden.
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