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Düngeverordnung

Ökoverbände bemängeln Düngungsverbot für Zwischenfrüchte

Auch die Ökobetriebe äußern weiterhin Kritik an den Düngungsvorschlägen der Bundesregierung. Sie stört das Verbot für die Herbstdüngung von Zwischenfrüchten in den roten Gebieten.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Ökoverbände kritisieren das von der Bundesregierung in der neuen Düngeverordnung vorgesehene Düngungsverbot für Zwischenfrüchte im Herbst in den roten Gebieten. Die Bundesregierung hatte die Ökobetriebe zwar von dem geplanten 20% Abschlag bei der Düngung in den roten Gebieten so gut wie ausgenommen. Betriebe, die durchschnittlich auf ihren Landwirtschaftsflächen weniger als 160 kg Stickstoff je Hektar und Jahr düngen, sind von der 20% Reduzierung der Düngung freigestellt.

Zwischenfrüchte halten Nährstoffe fest

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Das Verbot der Herbstdüngung in den roten Gebieten bei Zwischenfrüchten ohne Futternutzung blieb jedoch Bestandteil des Düngekompromisses. Eine Ausnahme davon gab es nur für Winterraps. Der Vorsitzende des Bio-Dachverbandes Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Felix Prinz zu Löwenstein, bezeichnete es als „kontraproduktiv, den Bio-Bauern die Düngung ihrer Zwischenfrüchte im Herbst zu verbieten“. Zwischenfrüchte wie Wickroggen oder Winterrübsen, die zwischen der Ernte im Sommer und der Aussaat im nächsten Frühjahr angebaut werden, seien wichtig, um Nährstoffe zu binden und zu verhindern, dass diese ins Grundwasser sickern. Sie halten die Nährstoffe für die nächste Hauptfrucht fest, argumentierte zu Löwenstein. Wer Bio-Bauern die Herbstdüngung mit Mist oder Kompost untersage, verhindere, dass ihre Zwischenfrüchte ordentlich aufwachsen und ihre Funktion erfüllen können. „Ein gut entwickelter Zwischenfruchtbestand hilft auch dabei, Erosion durch Abschwemmung zu verhindern“, so zu Löwenstein weiter. Auch der Humusaufbau werde gefördert, um mehr Kohlenstoff aus überschüssigem CO2 dauerhaft festzulegen. „Die geplante Regelung konterkariert also Gewässer-, Erosions- und Klimaschutz und muss zurückgenommen werden“, forderte der BÖLW-Vorsitzende.

Zu hohe Viehdichten abbauen

Den Düngekompromiss als Ganzes bezeichnete zu Löwenstein dennoch als einen „ersten Beitrag zu besserem Gewässerschutz“. Allerdings hätte sich der Biobauer und Interessenvertreter statt der komplexen Vorschläge lieber eine Flächenbindung der Tierhaltung gewünscht. „Die nach Einschätzung aller Wissenschaftler wirksamste Maßnahme gegen schädliche Nitratüberschüsse wären Regeln, nach denen nur so viele Tiere auf der Fläche gehalten werden, wie Böden und Gewässer verkraften. Weil das nicht Bestandteil der vorgesehenen Regelungen ist, lassen Bundesumwelt- und Bundeslandwirtschaftsministerium weiter zu, dass Höfe, die bereits wasserschützend wirtschaften, die Probleme ausbaden müssen, die Betriebe verursachen, die zu viele Tiere halten“, so zu Löwenstein weiter. Entscheidend ist aus seiner Sicht, in Zukunft darauf hinzusteuern, die in der Mehrzahl der kritischen Regionen zu hohen Viehdichten abzubauen.

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