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Neue Vorschriften für Hersteller von verpacktem Wildbret

Lesezeit: 1 Minuten

uf verschärfte Pflichten bei der Entsorgung von Verpackungen beim Wildbret hat der Deutsche Jagdverband (DJV) hingewiesen. Den Verbandsangaben zufolge mussten nach der geltenden Verpackungsverordnung alle Hersteller verpackter Produkte bereits über ein „duales System“ für die Entsorgung ihrer Verpackungen einstehen.

Zu den „Herstellern“ gehören laut DJV auch Jäger, die Wildbret verpackt an Endverbraucher, Gastronomie oder Einzelhandel abgeben. Solche Hersteller müssten sich ab 2019 im sogenannten Verpackungsregister eintragen lassen und dabei angeben, an welchem dualen System sie sich beteiligen, erläuterte der DJV.

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Die Registrierung erfolge online unter „www.verpackungsregister.de“ und sei auch jetzt schon möglich. Der Jagdverband betont, dass ohne Registrierung ab dem 1. Januar 2019 keine verpackten Produkte mehr an den Endverbraucher, an die Gastronomie oder andere Kunden abgegeben werden dürfen. Eine Ausnahmevorschrift für Kleinunternehmen gebe es nicht. Der Verstoß gegen diese Vorschrift könne mit einem Bußgeld geahndet werden.

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