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Umbenennung

BVA wird Bundesverband Agrarhandel e. V.

Der BVA passt sich den heutigen Anforderungen an und strukturiert sich als Lobbyverein der Agrarwirtschaft neu.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Bundesverband der Agrargewerblichen Wirtschaft e.V. (BVA) hat sich im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 7. Mai 2019 in Berlin einen neuen Namen sowie eine neue Gremienstruktur gegeben. Das Kürzel BVA bleibt erhalten, einzig der ausgeschriebene Name „Bundesverband Agrarhandel e. V.“ wird nun kürzer und griffiger.

In diesem Zuge hat der Verein auch die Gremienstruktur angepasst. Einem kleineren Vorstand wird ein Beirat als fachliches Beratungsgremium zur Seite gestellt, der sowohl die Regionalität als auch alle fachlichen Facetten des Verbandes repräsentiert. Zudem beruft der Vorstand vier Vertreter der Regionen Nord, Ost, Süd und West, die in Ihrer Funktion die Verbandsinteressen gegenüber Landesbehörden und anderen mit dem Agrarhandel verbundenen Organisationen vertreten.

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Der neu gewählte Vorstand des BVA setzt sich zusammen aus dem Präsidenten Rainer Schuler, Beiselen GmbH, dem ersten Stellvertreter Markus Grimm, Hauptgenossenschaft Nord AG sowie dem zweiten Stellvertreter Karl-Friedrich Wirtz, Norbert Wirtz Agrarhandel GmbH.

Aeikens Gastredner

Gastredner war Agrar-Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens. Er sieht die Landwirtschaft unter einem fortwährenden Druck, sich auf veränderte Bedingungen einzustellen. Es sei nicht nur der Dürresommer 2018 und die Aussicht auf das zunehmende Risiko von Wetterextremen, die die Betriebe und mit ihnen den Agrarhandel vor Herausforderungen stellt. Gleichzeitig stehe die Branche vor der Aufgabe sich mit dem wachsenden Bewusstsein für einen effektiven Umwelt- und Klimaschutz, den gestiegenen gesellschaftlichen Ansprüchen an die Agrarwirtschaft und den Möglichkeiten der Digitalisierung auseinanderzusetzen, so der Staatssekretär.

An die anwesenden Agrarhändler richtete Aeikens den Apell, „die Erarbeitung der Ackerbaustrategie, die Veränderung der Düngevorgaben zur Umsetzung der europäischen Nitrat-Richtlinie und die gesellschaftlich gewollten Änderungen beim Pflanzenschutz können auch als Chancen begriffen werden“. Wichtig sei, dass die Branche diese Entwicklungen nutze, um die Zukunft der Agrarwirtschaft aktiv mitzugestalten.

Das Bundesministerium setzte sich dafür ein, dass die Landwirtschaft durch die Ausgestaltung der neuen GAP verlässliche und stabile Rahmenbedingungen für die kommenden Jahre erhält. Der Agrarhandel seinerseits sei gefragt, Angebote zu entwickeln, die die Landwirtschaft beim Umgang mit den veränderten Bedingungen unterstützen. Insbesondere der Beratung und dem Wissenstransfer über neue technologische und wissenschaftliche Entwicklungen komme in den nächsten Jahren besondere Bedeutung zu.

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