Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

Familienbetriebe Land und Forst

EU-Rüge wegen unzureichender Veröffentlichung von FFH-Managementplänen

Die EU-Kommission hat Deutschland eine Frist gesetzt, sich zu dem Vorwurf der unzureichenden Veröffentlichung von Managementplänen für FFH-Gebiete und der Erschwernis der Rechtsverfolgung zu erklären.

Lesezeit: 2 Minuten

"Die EU-Kommission rügt zu Recht die unzureichende Veröffentlichung von FFH-Managementplänen in Deutschland. Bund und Länder müssen mehr Teilhabe für Grundeigentümer und Landnutzer ermöglichen", erläutert der Vorsitzende der Familienbetriebe Land und Forst, Michael Prinz zu Salm-Salm, zum Ablauf der von der EU-Kommission gesetzten Frist, sich zu dem Vorwurf der unzureichenden Veröffentlichung von Managementplänen und der Erschwernis der Rechtsverfolgung zu erklären.

"Als Grundeigentümer stehen wir für einen wirksamen Naturschutz und möchten unser Expertenwissen mit einbringen können. Ohne Information und Beteiligungsmöglichkeiten verliert der FFH-Gebietsschutz erheblich an Akzeptanz bei den Menschen im ländlichen Raum", betont Salm.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

In ihrem Anschreiben an die Bundesregierung hatte die EU-Kommission unmissverständlich formuliert: "Auch Landwirte, Grundstückseigentümer und potenzielle Projektträger müssen leicht auf diese Informationen zugreifen können, da ihre Rechte und Pflichten von den in diesen Plänen vorgesehenen Maßnahmen betroffen sein können." Es sei nicht ausreichend, diese Pläne nur auf Verlangen zugänglich zu machen. Vielmehr müssten diese aktiv verbreitet werden. Das verlange auch, dass die Pläne nicht nur in den Räumlichkeiten der Behörden einsehbar seien.

"Wir kritisieren seit langem, dass die Verbände mit ihrem Expertenwissen nur unzureichend in die Umsetzung der FFH-Richtlinie eingebunden sind und dass die FFH-Managementpläne oft ohne Kenntnis, Beteiligung und Einbindung der betroffenen Grundeigentümer erstellt werden", sagt Salm und fordert: "Deutschland muss jetzt endlich aktiv werden, um einen transparenten und partizipativen Umgang mit dem FFH-Gebietsschutz sicherzustellen."

In dem Aufforderungsschreiben hebt die EU-Kommission außerdem hervor, dass neben dem strengen Mittel der Schutzgebietsverordnung der FFH-Gebietsschutz auch im Wege des Vertragsnaturschutzes nutzerfreundlich geregelt werden könne. Die Familienbetriebe Land und Forst setzen sich seit Jahren dafür ein, dieses Instrument anzuwenden.

Nach erfolglosem Fristablauf steht der Europäischen Kommission der Weg zum Europäischen Gerichtshof offen.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.