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Denkmalschutz

Geplante Grundsteuerreform nimmt keine Rücksicht auf denkmalgeschütze Gebäude

Die Grundsteuerreform darf nicht zu einer höheren Grundsteuerbelastung für private Denkmaleigentümer führen, warnt die Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum. Man könne die teils großen, über 100 Jahre alten Gebäude nicht wie Häuser aus der Zeit nach 1948 behandeln.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Scholz zur Grundsteuerreform droht zur erheblichen Belastung privater Denkmaleigentümer zu führen. Selbst Jahrhunderte alte Baudenkmäler sollen wie normale Gebäude des Baujahrs 1948 behandelt werden.

„Historische Baudenkmäler sind aber typischerweise weit älter, mitunter mehrere Jahrhunderte. Dies führt zu einem stark erhöhten Unterhaltungs-, Erhaltungs- und Sanierungsaufwand und beschränkt die Nutzungsmöglichkeiten“, kritisiert Hubertus v. Dallwitz, Geschäftsführer der Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum.

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„Private Besitzer von Baudenkmälern, für die die Grundsteuer B erhoben wird, können diesen Mangel im Gesetzentwurf nicht hinnehmen!“, betont v. Dallwitz. Denn neben den Folgen der Überalterung eines denkmalgeschützten Bauwerks sind meist auch weitere Lasten vorhanden, die sich aus der Unterschutzstellung ergeben, wie etwa Nutzungsbeschränkungen, Veränderungssperren sowie anderweitige Auflagen.

Bei dem bisherigen Einheitswertverfahren waren Ermäßigungen sowohl beim Ertragswert- wie auch beim Sachwertverfahren (Bauschäden, unorganischer Aufbau oder wirtschaftliche Überalterung, usw.) vorgesehen. Diese Abschläge sollen künftig entfallen, ebenso wie der sog. Denkmalabschlag. „Damit blieben nicht nur die den privaten Denkmaleigentümern aus Gründen des Gemeinwohls auferlegten Sonderlasten unberücksichtigt, sondern die öffentliche Hand als Steuergläubiger würde geradezu zum Nutznießer der regelmäßig unwirtschaftlichen Übergröße bei Baudenkmälern“, betont v. Dallwitz.

Historische Baudenkmäler geben den ländlichen Regionen ein unverwechselbares Gesicht und in der Stadt sind sie wesentliche städtebauliche Elemente. Denkmalschutz ist deshalb eine vor allem öffentliche Aufgabe. Aber insbesondere die privaten Eigentümer von Baudenkmälern leisten hierzu einen gewichtigen Beitrag. Laut Schätzungen des statistischen Bundesamts werden mehr als zwei Drittel der rund 750.000 Baudenkmäler in Deutschland von privater Hand bewahrt und gepflegt.

Vor diesem Hintergrund hat ein Bündnis von sechs bundesweit aktiven Organisationen Bundesminister Scholz folgende Forderungen zukommen lassen:

  1. Die Grundsteuerreform darf nicht zu einer höheren Grundsteuerbelastung für private Denkmaleigentümer führen!

  2. Sie muss die Besonderheiten historischer Baudenkmäler sowohl beim Ertrags- wie auch beim Sachwertverfahren zumindest ebenso wie bisher berücksichtigen.

  3. Wegen der gesetzlichen Erhaltungspflicht, des Veränderungsverbots, der Nutzungseinschränkung und wegen der großen Unterhaltslasten ist ferner – wie bisher – ein allgemeiner Denkmalabschlags vorzusehen.

Nur so wird dem Grundsatz von Bewertungen entsprochen (Bewertungsgrundsatz des § 9 BewG). Danach sind bei einer Bewertung von Grundbesitz alle Umstände der Beschaffenheit zu berücksichtigen, die bei einer Veräußerung den Preis beeinflussen.

Dem neuen Bündnis gehören neben der Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum, die Deutsche Burgenvereinigung, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, der Verein Schlösser und Gärten in Deutschland, der Bundesverband der Familienbetriebe Land und Forst, die Interessengemeinschaft Bauernhaus und der Bund Heimat und Umwelt in Deutschland an.

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