Die Vorwürfe, bei Westfleisch gebe es Sozialversicherungsbetrug, haben sich als falsch erwiesen: Nach den Ermittlungen wegen vermeintlich falsch gestalteter Werkverträge in den Jahren 2000 bis 2004 und der daraus abgeleiteten Verpflichtung zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen wurde die Entscheidung gegen Westfleisch nach über 10 Jahren Rechtsstreit aufgehoben.
Damit hat das Landessozialgericht Essen jetzt die Rechtsauffassung von Westfleisch bestätigt. „Neben dem finanziellen Aspekt des Urteils ist die Aufhebung für uns in allererster Linie eine - wenn auch späte, aber enorm wichtige Bestätigung, dass sich Westfleisch und die damalige Unternehmensleitung rechtskonform verhalten haben und Werkverträge sauber gestaltet und korrekt gelebt wurden“, erklärt Carsten Schruck, der im aktuellen Westfleisch-Vorstand u.a. den Bereich Personal verantwortet.
Hintergrund
2005 wurde dem Fleischvermarkter vorgeworfen, keine ausreichende Differenzierung zwischen legalem Werkvertrag und unzulässiger Arbeitnehmerüberlassung mit rumänischen Arbeitskräften vorgenommen zu haben. Dies führte in der Folge zu einer Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen in Millionenhöhe durch die Deutsche Rentenversicherung.