Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

Streit

Nabu bezweifelt Genehmigung für Wolfsentnahme in Niedersachsen

Der Nabu meint, die gesetzlichen Voraussetzungen zum Abschuss eines Wolfsrüden in Niedersachsen seien nicht gegeben. Stattdessen erwecke Umweltminister Lies den Eindruck, durch das Zurückhalten der Informationen, die seine Entscheidung rechtfertigen, die Entnahme sei politisch motiviert. Die Naturschützer werfen den Tierhaltern zudem mangelnde Sicherung vor.

Lesezeit: 2 Minuten

Aus dem Rodewalder Wolfsrudel darf bekanntlich ein Rüde getötet werden, auf dessen Konto mehrere Risse von Nutztieren im Landkreis Nienburg gehen. Die Sondergenehmigung des Landes Niedersachsen liegt vor. Doch ob diese rechtmäßig ist, bezweifelt der NABU.

Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, glaubt, Umweltminister Olaf Lies halte Informationen zurück. Er fordert den Politiker auf, die Öffentlichkeit über die sachlichen und fachlichen Abwägungen zu informieren. Seine Vermutung: Die Entscheidung könnte politisch motiviert sein. „Die aktuelle Informationspolitik des Umweltministeriums zur Entnahme des Wolfes ist skandalös, da sie in Kauf nimmt, dass die Emotionen sowohl bei Wolfsbefürwortern als auch bei Gegnern auf die Spitze getrieben wird“, so Buschmann.

Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Der Naturschützer verweist auf Paragraph 45 Abs. 7 des Bundesnaturschutzgesetzes. Entnommen werden dürfe ein Wolf nur für die

1) Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden und wenn es

2) Zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses gibt.

Von den bisherigen Aussagen des Ministeriums sei abzuleiten, dass mildere Mittel unzureichend in Betracht gezogen worden sind. „Vergrämungsmaßnahmen wurden scheinbar nicht versucht, eine Begründung wurde dazu nicht geliefert. Eine Besenderung des betroffenen Rüden wurde anscheinend ebenfalls nicht versucht und ebenso fehlt eine Begründung dazu. Herdenschutzmaßnahmen wurden insbesondere bei betroffenen Rinderherden anscheinend nicht angewendet und auch bei Schafherden anscheinend erst sehr zögerlich“, so Buschmann.

Er wirft den Tierhaltern vor, dass bei fast allen Nutztierrissen kein Mindestschutz gemäß der Richtlinie Wolf vorhanden gewesen sei. Dem Argument, dass eine Herde als Grundschutz diene, und somit als wolfssicher anzusehen sei, erweist der NABU eine klare Absage. Hierzu müsste geklärt sein, welche Struktur und Größe eine Herde haben muss, um als Grundschutz ohne wolfsabweisende Zäune wirken zu können. Dies wurde bislang versäumt. Daher sieht er die beiden erlaubten Gründe zum Abschuss für nicht erreicht.

Es fehle zudem eine fachliche Abschätzung der Folgen, wenn der Leitrüde aus dem Rudel geschossen wird.

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.