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Sachsen-Anhalt

Neuer Erlass soll Genehmigung von langen Tiertransporten rechtssicher machen

Sachsen-Anhalt plant einen behördeninternen Erlass, der die Genehmigung von Tiertransporten noch eindeutiger regeln soll. Transporte würden dann nur abgefertigt, wenn die Planung insbesondere langer Tiertransporte rechtskonform vorliegt und wirksam überprüft werden kann, ob Transporte tatsächlich so ablaufen, wie sie geplant worden sind.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Tierschutzbeauftragten der Bundesländer hatten anlässlich des vergangenen Welttierschutztages beklagt, dass auch im Sommer 2018 zahlreiche Tiertransporte aus Deutschland in Länder außerhalb der EU abgefertigt wurden, obwohl die zulässigen Transporttemperaturen von 30 Grad vorhersehbar überschritten worden sind. Bei diesen Transporten kam es durch Hitzebelastung zu schweren Tierquälereien, zu denen auch durch die Abfertigung solcher Transporte Beihilfe geleistet wurde.

Im Juli/August 2017 und Juli 2018 wurden allein über die türkisch-bulgarische Grenze 210 Transporte mit zirka 7.500 Rindern genehmigt. Dabei waren die Rinder auf 186 Transporten in überhitzten Transportfahrzeugen mit Innenraumtemperaturen von bis zu 49 Grad Celsius untergebracht, erinnert das Agrarministerium aus Sachsen-Anhalt.

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Obwohl keiner dieser genannten Transporte aus Sachsen-Anhalt kam, habe die Behörde auch hier Nutztiertransporte in den Sommermonaten abgefertigt. Die für die Abfertigung zuständigen Veterinärämter prüfen vor jedem Transport in einer Plausibilitätsprüfung die Unterlagen der Transporteure. Erscheint die Transportplanung rechtskonform, hätten sie keine Veranlassung, einen Transport zu untersagen, erklärt das Ministerium.

Der Tierschutzbeauftragte begrüßt, dass Sachsen-Anhalts Veterinärbehörden nun eine klare Handhabe darüber bekommen sollen, wann Transporte aus rechtlichen Gründen nicht abzufertigen sind. Der vorgegebene Rechtsrahmen – die EU-Transportverordnung 1/2005 und die bundesweit geltende Tierschutz-Transportverordnung – gilt dabei unverändert. Beide Verordnungen werden bereits durch ein von den Bundesländern erarbeitetes Handbuch erläutert.

Ein geplanter behördeninterner Erlass wird die Handhabung der Rechtsvorschriften noch eindeutiger regeln und damit für mehr Rechtssicherheit sorgen. Zukünftig soll damit sichergestellt werden, dass einerseits Transporte nur dann abgefertigt werden, wenn die Planung insbesondere langer Tiertransporte (über acht Stunden Transportdauer) rechtskonform vorliegt und anderseits wirksam überprüft werden kann, ob Transporte tatsächlich so ablaufen, wie sie geplant worden sind.

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