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Lebensmittelrecht

Schlagabtausch zwischen BMEL und foodwatch

Regelmäßig wird Europa von Lebensmittelskandalen erschüttert, kritisiert Foodwatch. Denn die Lebensmittelgesetze in Deutschland und der EU würden die Bürger nicht ausreichend vor Gesundheitsgefahren und Täuschung schützen. Diesen Vorwürfen widerspricht Agrarstaatssekretär Aeikens energisch.

Lesezeit: 3 Minuten

Zwischen der Verbraucherorganisation foodwatch und dem Bundeslandwirtschaftsministerium ist es zu einem Schlagabtausch gekommen. Den Vorwurf von foodwatch, Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner tue nichts, um Defizite im deutschen und europäischen Lebensmittelrecht zu beseitigen, wies Agrarstaatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens umgehend zurück.

„Das geltende Lebensmittelrecht garantiert eine hohe Lebensmittelsicherheit“, stellte Aeikens fest. Die Hinweise auf angebliche Schwachstellen hinsichtlich Rückverfolgbarkeit, Verbraucherinformation und Klagerechte laufen seiner Darstellung zufolge ins Leere. Demgegenüber vertritt foodwatch die Auffassung, die Lebensmittelgesetze schützten die Bürger nicht ausreichend vor Gesundheitsgefahren und Täuschung. Die Verbraucherorganisation gründet ihre Sichtweise auf eine von ihr in Auftrag gegebene Analyse mit dem Titel „Rechtlos im Supermarkt“, deren Ergebnisse sie Anfang letzter Woche in Berlin vorstellte. Schwachstellen gibt es demzufolge insbesondere in den Bereichen Rückverfolgbarkeit, Verbraucherinformation und Klagerechte.

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Warnungen zu spät, unzureichend oder gar nicht

Bislang nicht durchgesetzt worden sei beispielsweise die im EU-Recht vorgeschriebene lückenlose Rückverfolgbarkeit in der Lebensmittelkette. Rückverfolgbarkeit sicherzustellen sei die Aufgabe der Lebensmittelbehörden in Deutschland, so die Verbraucherorganisation. Bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht würden zudem Verbraucher häufig entweder zu spät, nur unzureichend oder gar nicht gewarnt. Bei Betrug und Täuschung sehe das EU-Recht überhaupt keine Verpflichtung für die Behörden vor, die Öffentlichkeit zu informieren. Schließlich hätten Konsumenten kaum Möglichkeiten, sich juristisch zur Wehr zu setzen.

Zum einen müssten Kläger nachweisen, dass etwa Gesundheitsschäden durch den Verzehr eines bestimmten Lebensmittels ausgelöst worden seien. Zum anderen könnten Verbraucher bei Täuschung und Betrug maximal eine Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Unter anderem fordert foodwatch ein effektives Verbandsklagerecht, wie es im Umweltbereich längst etabliert sei.

Rückverfolgung funktioniert gut

„Es ist nicht Aufgabe der Lebensmittelbehörden, die Rückverfolgbarkeit der Warenströme in der EU sicherzustellen“, entgegnete Aeikens. Ganz bewusst sehe das EU-Recht hier die Lebensmittelunternehmen in der Pflicht. Die zuständigen Lebensmittelbehörden in den Ländern wiederum seien dazu berufen, die Einhaltung der entsprechenden Rechtsvorschriften durch die Unternehmen zu kontrollieren, zu überwachen und mögliche Verstöße zu sanktionieren. Auch im Krisenfall funktioniere die Rückverfolgung der Warenströme gut. Die Kritik von foodwatch, dass mit Fipronil belastete Eiprodukte in den Markt gelangt seien, hält der Staatssekretär für vollkommen unbegründet. Die in einigen Endprodukten nachweisbaren Rückstände seien in gesundheitlicher Hinsicht irrelevant, die Produkte damit verkehrsfähig gewesen.

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