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NRW

Silo-Anstrich als vermutete PCB-Ursache bestätigt

Wie schon vermutet ist ein alter Anstrich in den Silos von Agravis-Minden verantwortlich für die PCB-Belastung in Futtermitteln.

Lesezeit: 3 Minuten

Neue Ermittlungsergebnisse bestätigen den Verdacht, dass die Verunreinigung PCB-belasteter Futtermittel durch eine Wandbeschichtung in Silos der Agravis Mischfutter Ostwestfalen-Lippe GmbH am Standort in Minden erfolgt ist. Dies ergab eine Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und ein Vergleich der Analyse-Ergebnisse von Futtermitteln, Lebensmitteln und dem Farbanstrich der Silos.

Das gefundene so genannte "Kongeneren-Muster" ist charakteristisch für eine PCB-Kontamination und lässt sich in diesem Fall von der Quelle der Verunreinigung über die Futtermittel bis hin zu den Lebensmitteln verfolgen, informiert das Düsseldorfer Öandwirtschaftsministerium. Die PCB-Belastung rühre mit hoher Wahrscheinlichkeit von dem alten Innenanstrich der Silo-Zellen her, der aus den 1960er Jahren stammt. Aufgrund der Toxizität ist die Verwendung von PCB seit Ende der 1980er Jahre verboten.

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Ist Agravis seiner Pflicht nicht nachgekommen?

"Im nächsten Schritt muss es darum gehen, das Geschehen vollkommen aufzuklären", sagte NRW-Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser und weiter: "Die zuständigen Behörden prüfen jetzt, ob das Futtermittelunternehmen seiner gesetzlichen Verpflichtung zu Eigenkontrollen in den vergangenen Jahren ausreichend nachgekommen ist. Derweil sind alle Futtermittelhersteller aufgefordert sicherzustellen, dass keine PCB-haltige Anstriche in ihren Betrieben verwendet werden oder wurden. Wir werden die Betriebe in den kommenden Monaten inspizieren."

Bei der Bearbeitung des Geschehens habe es oberste Priorität, dass Lebensmittel und Futtermittel nicht in den Handel gelangen, sofern Höchstgehalte überschritten werden. Eine akute Gesundheitsgefahr habe nach bisherigen Erkenntnissen zu keiner Zeit bestanden.

44 Betriebe noch unter Beobachtung

In Nordrhein-Westfalen unterliegen aktuell noch 44 landwirtschaftliche Betriebe behördlichen Maßnahmen, weil sie Futtermittel mit überhöhten Gehalten an nicht-dioxinähnlichen polychlorierten Biphenylen (ndl-PCB) erhalten haben. Betroffen von dieser behördlichen Maßnahme sind Halter von Legehennen, Masthähnchen und Puten sowie vereinzelt auch Betriebe mit Schweine-, Pferde- und Rinderhaltung. Futtermittellieferungen sind dabei auch an Landwirtinnen und Landwirte in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen gegangen. Eine Reihe von Betrieben konnte bereits wieder freigegeben werden. Hier hatten Untersuchungen der Eier und der Schlachtkörper gezeigt, dass diese nicht mit PCB oberhalb der Höchstwerte belastet sind.

Bereits im Jahr 2012 wurden bei amtlichen Futtermittelkontrollen durch das LANUV am Agravis-Standort in Minden erhöhte PCB-Werte in Mischfuttermitteln festgestellt. Quelle der Verunreinigung damals war eine beschichtete Oberfläche der Abfülleinrichtung für die Futtermittelsäcke. Die Anlage wurde damals sofort durch das LANUV gesperrt und umgehend vom Unternehmen saniert. Weitere Untersuchungen durch das LANUV in den darauf folgenden Jahren ließen keine Rückschlüsse auf weitere Kontaminationsquellen erkennen.

Die aktuellen Analysen der amtlichen Proben zeigen nun, dass es sich beim derzeitigen Geschehen um dasselbe PCB-Kongeneren-Muster aus Oberflächenbeschichtungen handelt, welches schon 2012 nachgewiesen worden war. Im aktuellen Fall sind Silos betroffen, aus denen die Mischfutter in die Transportfahrzeuge geladen werden. Am Standort in Minden nutzt die Agravis insgesamt 35 dieser Silo-Zellen. Da von diesen Zellen teilweise auch Lieferungen in andere Bundesländer gegangen sind, wurden die zuständigen Behörden der anderen Länder um Amtshilfe gebeten. Dort wird in den belieferten landwirtschaftlichen Betrieben nach Restbeständen für eine Probe gesucht. Einzelne letzte Ergebnisse werden deshalb in dieser Woche erwartet.

Vor dem Hintergrund aktuellen Geschehens wird das LANUV in den kommenden Monaten in einem Schwerpunkt-Monitoring Herstellerbetriebe von Mischfuttermitteln auf vergleichbare Beschichtungen in Lager- oder Silobehältern überprüfen. Insbesondere Anlagen älteren Datums werden durch das LANUV in Augenschein genommen und entsprechende Proben von Mischfuttermitteln und gegebenenfalls Oberflächenbeschichtungen genommen werden.

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