Die Richter verwiesen auf die tschechische Grundrechte-Charta, in der es heißt, dass Eigentum verpflichtet. Gegen die Regelung hatten 25 Senatsabgeordnete geklagt. Sie sahen darin einen unzulässigen Eingriff in die Eigentumsrechte und eine Rückkehr zu kommunistischen Praktiken. Ihre Klage vor dem Verfassungsgericht endete ohne Erfolg.
Betroffen sind ausschließlich Lebensmittelgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern. Bei Nichteinhaltung drohe eine Geldstrafe bis umgerechnet 390 000 Euro.
Zu den größten Supermarktketten in Tschechien gehören neben Kaufland, die niederländische Ahold, die britische Tesco-Gruppe sowie Lidl und Penny-Markt.