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Herdenschutz

Wolf: NRW weist an der Grenze zu RLP dritte Pufferzone aus

Ab sofort können Maßnahmen zum Herdenschutz auch in Südwestfalen, in den Kreisen Siegen-Wittgenstein, Olpe sowie dem Oberbergischer Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis gefördert werden, sagte NRW-Agrarministerin Ursula Heinen-Esser am Sonntag.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach den Pufferzonen um die NRW-Wolfsgebiete "Schermbeck" und "Senne" hat Nordrhein-Westfalen nun eine dritte, ebenfalls großzügig dimensionierte Pufferzone eingerichtet. Sie befindet sich an der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz und umfasst die Kreise Siegen-Wittgenstein, Olpe sowie dem Oberbergischer Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis.

"Mit der Einrichtung von Pufferzonen ermöglichen wir Weidetierhaltern in der Umgebung von Wolfsgebieten eine Förderung für Herdenschutzmaßnahmen in Anspruch zu nehmen. Das ist uns besonders wichtig, denn wir wollen die Weidetierhaltung in Nordrhein-Westfalen bewahren. Der Schutz der Weidetierhaltung ist zugleich auch der beste Schutz für den Wolf", sagte Umweltministerin Heinen-Esser.

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Vorausgegangen war die Ausweisung eines 200 Quadratkilometer großen Wolfsterritoriums am "Stegskopf", einem ehemaligen Truppenübungsplatz bei Burbach und Neuenkirchen durch das Rheinland-Pfälzische Umweltministerium. Nachdem innerhalb von sechs Monaten dort zum zweiten Mal ein und dieselbe Wölfin genetisch nachgewiesen werden konnte, gilt das Tier nun als ortstreu. Damit sind die bundesweiten Kriterien für die Ausweisung eines Wolfsgebietes erfüllt. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Wölfin aus Rheinland-Pfalz auch Flächen in der Pufferzone in Nordrhein-Westfalen erreicht, ist nach Experteneinschätzung relativ gering, jedoch nicht gänzlich auszuschließen.

Herdenschutz hilft

Laut dem Ministzerium gibt es einen 100 %-Schutz gegen Wolf-Übergriffe auf Weidetiere nicht. Funktionierende Elektrozäune würden aber die Zahl erfolgreicher Wolfübergriffe erheblich senken. Das Ministerium rät zur neuen Weidesaison dringend zur Durchführung von Herdenschutzmaßnahmen.

Anträge auf Förderung von Herdenschutzmaßnahmen können bei den zuständigen Bezirksregierung Arnsberg und Köln gestellt werden.

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