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Wolf: Sachsen-Anhalt übernimmt Herdenschutz und Schadensausgleich zu 100 %

"Mit dem heutigen Tag übernimmt das Land die Kosten für die Anschaffung der Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent", sagte Sachsen-Anhalts Agrarministerin. Sie ist sich sicher, dass jetzt eine friedliche Koexistenz von Wolf und Weidetieren gesichert ist.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab sofort gilt die neue Richtlinie Herdenschutz und Schadensausgleich in Sachsen-Anhalt. Das Land unterstützt Tierhalterinnen und Tierhalter dabei, ihre Herde vor Übergriffen durch den Wolf oder den Luchs zu schützen. Der Erwerb von mobilen Elektrozäunen und Zubehör sowie die Anschaffung von zertifizierten Herdenschutzhunden wird zu 100 Prozent gefördert. Das heißt, alle Kosten der Anschaffung werden übernommen. Bisher waren es lediglich 80 Prozent.

Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert erklärte dazu: „Präventiver Herdenschutz ist die beste Maßnahme, mit der Weidetierhalter ihre Herde vor Übergriffen durch den Wolf schützen können. Wolfssichere Zäune werden in der Regel nicht überwunden und nicht untergraben. Mit dem heutigen Tag übernimmt das Land die Kosten für die Anschaffung der Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent. Ich bin sicher, dass damit ein weiterer Schritt für eine friedliche Koexistenz von Wolf und Weidetieren in unserer Kulturlandschaft gemacht ist. Denn klar ist: Die Weidetierhaltung leistet einen enorm wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und unserer Offenlandlebensräume.“

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Weiterhin werden Tierverluste ausgeglichen. Das Land zahlt einen Schadensausgleich nach Rissvorfällen ebenfalls in Höhe von 100 Prozent immer dann, wenn ein Grundschutz vorhanden war und der Wolf nachgewiesen oder zumindest nicht auszuschließen ist. Hier kann auch ein Schaden an Herdenschutz- und Hütehunden und eine tierärztliche Behandlung einschließlich der Kosten für Medikamente geltend gemacht werden. Auch außerlandwirtschaftliche Tierhalterinnen und Tierhalter können ab jetzt die Unterstützungsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Bedingungen, zum Beispiel in Gebieten mit wiederholten Wolfsübergriffen, können auch Rinder- und Pferdehalter Zuwendungen für präventive Herdenschutzmaßnahmen beantragen.

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