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Rastatt

Zivilklage gegen Kompostfirma um PFC-verunreinigtes Grundwasser eingereicht

Durch per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) einer Kompostfirma in Baden-Württemberg sind bislang Schäden in Höhe von 6,5 Mio. Euro entstanden. Vor Gericht geht der Streit in die nächste Runde.

Lesezeit: 2 Minuten

Der juristische Streit um mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) verunreinigte Gewässer in Baden-Württemberg geht weiter. Die Stadtwerke Rastatt haben am vergangenen Donnerstag beim Landgericht Baden-Baden eine Zivilklage gegen eine mittelbadische Kompostfirma eingereicht.

Bisher belaufen sich die durch die PFC-Rückstände im Grundwasser für sie entstandenen Kosten laut Angaben der Stadtwerke auf rund 6,5 Mio Euro. Dem Wasserversorgungsunternehmen zufolge sind die Schäden „höchstwahrscheinlich“ durch den Betreiber von Kompostbetrieben entstanden, der bis Ende 2008 Kompost mit PFC-haltigen Rückständen auf landwirtschaftlichen Flächen aufgebracht oder aufbringen lassen hat.

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Das in der Mischung enthaltene PFC werde ausgewaschen und gelange über den Boden in das Grundwasser. Diese Verunreinigung habe zu umfangreichen Schäden sowie entsprechenden Vorsorgemaßnahmen geführt, erklärten die Stadtwerke.

Das Unternehmen verwies auf eine Bekanntmachung von Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk aus dem Februar dieses Jahres, der zufolge aktuell in Mittelbaden außer dem Grundwasser 775 ha landwirtschaftliche Flächen mit PFC belastet sein sollen. Die Stadtwerke stützen ihren Anspruch vor allem auf die Verursacherhaftung nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz, dem Umweltschadensgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz. Daneben berufen sie sich auf die Verschuldungshaftung, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist.

Laut den Stadtwerken sind die Ansprüche nicht verjährt, da der PFC-Eintrag in das Grundwasser andauert. Im Januar 2017 hatte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden das von ihr initiierte Verfahren gegen die Kompostfirma mit der Begründung eingestellt, dass den Beschuldigten nicht mit einer für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit strafbares Verhalten nachzuweisen sei.

Indes hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) Anfang April zwei Urteile des Verwaltungsgerichts (VG) in Karlsruhe bestätigt, wonach die Kompostfirma die bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung der Stadt Baden-Baden und des Landratsamtes Rastatt in Höhe von gut 242 000 Euro zahlen muss. Die Firma legte dagegen Berufung ein.

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