Blauzunge: Bedingungen für Kälberhandel verschärft
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Auf Anraten des FLI hat das BMEL die Bedingungen für den Handel von unter 90 Tage alten Kälbern aus Restriktionszonen der Blauzungenkrankheit geändert. Bislang konnten Landwirte diese Kälber innerhalb von Deutschland auch dann verkaufen, wenn das Muttertier mind. vier Wochen vor der Kalbung eine Grundimmunisierung gegen das Virus erhielt und das Kalb mit Kolostrum versorgt wurde.
Das reicht jetzt nicht mehr aus, da das Übertragungsrisiko in der aktiven Zeit der Gnitzen von Mai bis Oktober laut Risikoeinschätzung des FLI besonders hoch ist. Ab dem 18. Mai 2019 gelten diese Optionen:
Die erste Impfung muss vor der Belegung des Muttertieres erfolgen. Das soll verhindern, dass sich Muttertiere schon vor der Impfung infiziert haben und dann virämische Kälber zur Welt bringen, die das infektiöse Virus im Blut tragen.
Erhält das Muttertier die erste Impfung erst während der Trächtigkeit, müssen die Kälber max. 14 Tage vor dem Transport zusätzlich mit Hilfe eines Bluttests negativ auf das Virus untersucht werden. In beiden Fällen erfolgt der Nachweis der Kolostrumgabe durch die Tierhaltererklärung.
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Auf Anraten des FLI hat das BMEL die Bedingungen für den Handel von unter 90 Tage alten Kälbern aus Restriktionszonen der Blauzungenkrankheit geändert. Bislang konnten Landwirte diese Kälber innerhalb von Deutschland auch dann verkaufen, wenn das Muttertier mind. vier Wochen vor der Kalbung eine Grundimmunisierung gegen das Virus erhielt und das Kalb mit Kolostrum versorgt wurde.
Das reicht jetzt nicht mehr aus, da das Übertragungsrisiko in der aktiven Zeit der Gnitzen von Mai bis Oktober laut Risikoeinschätzung des FLI besonders hoch ist. Ab dem 18. Mai 2019 gelten diese Optionen:
Die erste Impfung muss vor der Belegung des Muttertieres erfolgen. Das soll verhindern, dass sich Muttertiere schon vor der Impfung infiziert haben und dann virämische Kälber zur Welt bringen, die das infektiöse Virus im Blut tragen.
Erhält das Muttertier die erste Impfung erst während der Trächtigkeit, müssen die Kälber max. 14 Tage vor dem Transport zusätzlich mit Hilfe eines Bluttests negativ auf das Virus untersucht werden. In beiden Fällen erfolgt der Nachweis der Kolostrumgabe durch die Tierhaltererklärung.