Im Dezember 2018 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den ersten Fall der Blauzungenkrankheit in Deutschland nach neun Jahren. Anfang Januar kamen weitere 14 Fälle in Baden-Württemberg und RheinlandPfalz hinzu. Die Restriktionszone mit einem Radius von 150 km betrifft Betriebe mit Wiederkäuern in ganz Baden-Württemberg, dem Saarland, Rheinland-Pfalz sowie Teilen von Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Seuchenfall: „Den Ausbruch haben wir seit Jahren erwartet. In Frankreich und der Schweiz gibt es schon lange Krankheitsfälle nahe der Grenze“, sagt Prof. Martin Beer vom FLI. Das FLI rate Wiederkäuer haltenden Betrieben wegen der Gefahr der Viruseinschleppung durch Gnitzen zur Impfung. „Baden-Württemberg geht mit gutem Beispiel voran und bezuschusst die Impfung durch die Tierseuchenkasse“, so Prof. Beer. Trotzdem liege die Impfabdeckung dort bislang nur bei etwa 25%. Um flächendeckende Ausbrüche zu vermeiden, seien 80% nötig. „Ohne Impfpflicht erreichen wir keine vollständige Impfabdeckung. Diese wird aber vermutlich nicht kommen, denn bislang gab es auch in den Nachbarländern kaum klinische Fälle der Krankheit“, sagt Prof. Beer.
Handel: Der Handel aus betroffenen Regionen heraus ist in Deutschland und der EU nur mit geimpften Tieren möglich. Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gilt bis zum 28. Februar außerdem, dass Zucht- und Nutzrinder aus der Restriktionszone in die freien Gebiete Deutschlands verbracht werden können, wenn sie innerhalb von sieben Tagen vor dem Transport mit negativem Ergebnis in der PCR untersucht und seit der Probenahme gegen Gnitzen geschützt wurden. Nach dem 28. Februar werde abhängig von Wetterlage und Impfstoff-Verfügbarkeit neu über diese Regelung entschieden. Auf Basis einer Tierhaltererklärung dürfen Landwirte bis zu 90 Tage alte Kälber aus dem Sperrgebiet innerhalb Deutschlands handeln. Darin bestätigen sie, dass das Kalb von einem geimpften Muttertier stammt und unmittelbar nach der Geburt Biestmilch erhalten hat. Auch der Transport zur Schlachtung außerhalb der Zone ist mit einer Tierhaltererklärung möglich. Der Handel mit Drittländern werde in Zertifikaten geregelt, die nicht einheitlich sind, sagt Dr. Hubert Cramer vom Bundesverband Rind und Schwein. Derzeit deuteten sich erste Probleme mit einigen Ländern an, die die Einfuhr von Genetik aus Deutschland aufgrund des Viruseintrags erschweren oder ablehnen. Für Landwirte, die weiter handeln wollen, sei die Impfung der zuverlässigste und praktikabelste Weg.
Impfstoff: Das bestätigt auch Prof. Beer (FLI): „Eigentlich ist jetzt im Winter die richtige Zeit zu impfen.“ Der Hersteller Zoetis erhielt im Januar 500000 Impfdosen gegen BTV-8, die umgehend verkauft wurden. „Weiterer Impfstoff wird frühestens Ende Mai verfügbar sein“, so Dr. Torsten Steppin, Tierarzt bei Zoetis. Hersteller MSD rechnet nach eigenen Angaben im Februar 2019 mit der Verfügbarkeit von größeren Mengen Impfstoff für die BTV-Typen 4 und 8.
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Im Dezember 2018 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) den ersten Fall der Blauzungenkrankheit in Deutschland nach neun Jahren. Anfang Januar kamen weitere 14 Fälle in Baden-Württemberg und RheinlandPfalz hinzu. Die Restriktionszone mit einem Radius von 150 km betrifft Betriebe mit Wiederkäuern in ganz Baden-Württemberg, dem Saarland, Rheinland-Pfalz sowie Teilen von Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Seuchenfall: „Den Ausbruch haben wir seit Jahren erwartet. In Frankreich und der Schweiz gibt es schon lange Krankheitsfälle nahe der Grenze“, sagt Prof. Martin Beer vom FLI. Das FLI rate Wiederkäuer haltenden Betrieben wegen der Gefahr der Viruseinschleppung durch Gnitzen zur Impfung. „Baden-Württemberg geht mit gutem Beispiel voran und bezuschusst die Impfung durch die Tierseuchenkasse“, so Prof. Beer. Trotzdem liege die Impfabdeckung dort bislang nur bei etwa 25%. Um flächendeckende Ausbrüche zu vermeiden, seien 80% nötig. „Ohne Impfpflicht erreichen wir keine vollständige Impfabdeckung. Diese wird aber vermutlich nicht kommen, denn bislang gab es auch in den Nachbarländern kaum klinische Fälle der Krankheit“, sagt Prof. Beer.
Handel: Der Handel aus betroffenen Regionen heraus ist in Deutschland und der EU nur mit geimpften Tieren möglich. Laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gilt bis zum 28. Februar außerdem, dass Zucht- und Nutzrinder aus der Restriktionszone in die freien Gebiete Deutschlands verbracht werden können, wenn sie innerhalb von sieben Tagen vor dem Transport mit negativem Ergebnis in der PCR untersucht und seit der Probenahme gegen Gnitzen geschützt wurden. Nach dem 28. Februar werde abhängig von Wetterlage und Impfstoff-Verfügbarkeit neu über diese Regelung entschieden. Auf Basis einer Tierhaltererklärung dürfen Landwirte bis zu 90 Tage alte Kälber aus dem Sperrgebiet innerhalb Deutschlands handeln. Darin bestätigen sie, dass das Kalb von einem geimpften Muttertier stammt und unmittelbar nach der Geburt Biestmilch erhalten hat. Auch der Transport zur Schlachtung außerhalb der Zone ist mit einer Tierhaltererklärung möglich. Der Handel mit Drittländern werde in Zertifikaten geregelt, die nicht einheitlich sind, sagt Dr. Hubert Cramer vom Bundesverband Rind und Schwein. Derzeit deuteten sich erste Probleme mit einigen Ländern an, die die Einfuhr von Genetik aus Deutschland aufgrund des Viruseintrags erschweren oder ablehnen. Für Landwirte, die weiter handeln wollen, sei die Impfung der zuverlässigste und praktikabelste Weg.
Impfstoff: Das bestätigt auch Prof. Beer (FLI): „Eigentlich ist jetzt im Winter die richtige Zeit zu impfen.“ Der Hersteller Zoetis erhielt im Januar 500000 Impfdosen gegen BTV-8, die umgehend verkauft wurden. „Weiterer Impfstoff wird frühestens Ende Mai verfügbar sein“, so Dr. Torsten Steppin, Tierarzt bei Zoetis. Hersteller MSD rechnet nach eigenen Angaben im Februar 2019 mit der Verfügbarkeit von größeren Mengen Impfstoff für die BTV-Typen 4 und 8.