Zu: „Hemmstoffe: Zwei Tests, zwei Ergebnisse“ in top agrar 10/2018, Seite R16.
Der eigene Schaden ist nicht versichert
Lesezeit: 1 Minuten
Dr. Christian Baumgartner antwortet auf die Frage nach der Haftung des Landwirts, der hemmstoffhaltige Milch in den Verkehr gebracht hat, dass der Schaden durch dessen Haftpflichtversicherung abgedeckt sei.
Das stimmt nur bedingt. Denn der Versicherungsschutz deckt nur den Fremdschaden ab, nicht aber den Eigenschaden.
Wenn die Anlieferungsmilch im Tankwagen durch ei-nen positiven Hemmstofftest nicht verarbeitet wer-den kann, zahlt der Versicherer den Wert der nicht verarbeitungsfähigen Milch der anderen Lieferanten im Tankwagen. Zudem übernimmt er die Kosten der Entsorgung dieser Milch und ggf. weitere Folgekosten (Transport, Reinigung, etc.).
Der Landwirt muss jedoch den Verlust seiner eigenen Milch sowie deren Entsorgung selber tragen. Auch den Abzug von 5 Cent/kg übernimmt der Haftpflichtversicherer als Eigenschaden nicht.
Mathias Kluth, Sachverständiger,
41352 Korschenbroich
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Dr. Christian Baumgartner antwortet auf die Frage nach der Haftung des Landwirts, der hemmstoffhaltige Milch in den Verkehr gebracht hat, dass der Schaden durch dessen Haftpflichtversicherung abgedeckt sei.
Das stimmt nur bedingt. Denn der Versicherungsschutz deckt nur den Fremdschaden ab, nicht aber den Eigenschaden.
Wenn die Anlieferungsmilch im Tankwagen durch ei-nen positiven Hemmstofftest nicht verarbeitet wer-den kann, zahlt der Versicherer den Wert der nicht verarbeitungsfähigen Milch der anderen Lieferanten im Tankwagen. Zudem übernimmt er die Kosten der Entsorgung dieser Milch und ggf. weitere Folgekosten (Transport, Reinigung, etc.).
Der Landwirt muss jedoch den Verlust seiner eigenen Milch sowie deren Entsorgung selber tragen. Auch den Abzug von 5 Cent/kg übernimmt der Haftpflichtversicherer als Eigenschaden nicht.