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Richtig planen und Förderungen nutzen

Lesezeit: 3 Minuten

Das bestmögliche Ergebnis bei einem Neu- oder Umbau lässt sich nur erreichen, wenn betriebliche Rahmenbedingungen und Ziele zusammenpassen. Ziele für einen Mutterkuhstall sind eine artgerechte Tierhaltung, gutes Stallklima, günstige Baukosten, gute Arbeitswirtschaft, Nachhaltigkeit und Erweiterungsmöglichkeiten. Demgegenüber stehen die betrieblichen Gegebenheiten, wie Klima, vorhandene Bausubstanz und finanzielle Grundlagen.


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Bauvorhaben prüfen:

Baurecht ist Ländersache. Aber auch für genehmigungsfreie Bauvorhaben, wie z.B. Weideunterstände, gibt es unterschiedliche Auflagen in den Bundesländern (Übersicht 2). Diese sollten beachtet werden.


Ob der Bau zulässig ist, lässt sich vorab mit einer Bauvoranfrage klären. Ein Bauvorbescheid gibt Sicherheit darüber, ob das Grundstück bebaubar ist, ersetzt aber nicht den Bauantrag. Ein positiver Bescheid gilt in der Regel für vier Jahre, kann danach aber verlängert werden.


Bei Neuplanungen im Außenbereich sind ggf. Abstände zu oberirdischen Gewässern, Verkehrswegen oder Schutzgebieten einzuhalten. Außerdem sind die nötigen Abstände bei Geruch und Lärm zu beachten.


Bei Bauvorhaben im Innenbereich sind üblicherweise Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der Nutzung sowie ihrer Bauweise in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.


Festmist und Gülle lagern:

Nach der neuen Düngeverordnung ist für Festmist ab dem 1.1.2020 zwei Monate Lagerkapazität nachzuweisen. Für Flüssigmist gilt eine Lagerkapazität von mindestens sechs Monaten in Güllekanälen, Güllebehältern oder Güllegruben.


Bei nicht überdeckten Anlagen muss der anfallende Niederschlag auf diese Oberflächen nach Abzug eines Verdunstungsfaktors von 30% berücksichtigt werden. Festmist kann im Stall (Tiefstreu, Tretmist) und auf Festmistplatten gelagert werden. Bei nicht überdeckten Platten ist ebenfalls der anfallende Niederschlag (Verdunstungsfaktor von 15%) zu berücksichtigen und für sechs Monate in einer Grube zu lagern.


Stall fördern lassen:

Staatliche Förderungen sind mit dem Einzelbetrieblichen Förderungsprogramm (EFP) möglich. Hierfür müssen Flächenanforderungen und Abmessungen eingehalten werden. Der maximale Fördersatz beträgt 40% der Netto-Investitionssumme. Details regeln die Länder über die „baulichen Anforderungen an eine besonders tier- bzw. tierartgerechte Haltung“. Die genauen Vorgaben können die Landwirtschaftskammern mitteilen. Für die Mutterkuhhaltung sind das beispiels-weise in Bayern, NRW und Rheinland-Pfalz mindestens 5,5 m2 nutzbare Fläche je Großvieheinheit und 5% tageslichtdurchlässige Stallgrundfläche.


Die Bundesländer dürfen aber hinsichtlich der Liegefläche je nach Haltungssystem noch detailliertere Anforderungen stellen. Beispielsweise Sommerweidegang dem Laufhof gleichstellen oder die Flächenanforderung in Mutterkuh mit und ohne Kalb unterteilen. Zudem werden teilweise Fördersätze in Basis und Premium unterteilt und unterschiedliche Anforderungen gestellt.

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