Ab sofort übernimmt die Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen bei unklaren Erkrankungen auf Rinder haltenden Betrieben die weiterführenden Untersuchungskosten. Hat der Hoftierarzt den Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche (z.B. BVD, BHV1, Brucellose, MKS), können die weiteren Untersuchungen an das zuständige Veterinäramt abgegeben werden. Auf den Landwirt kommen nur noch die Kosten für die Probenentnahme zu. Das erkrankte Tier oder den Abort muss er selbst in die Untersuchungseinrichtung bringen.
Diese Maßnahme der Tierseuchenkasse ist Teil eines Früherkennungssystems, das in ganz NRW aufgebaut werden soll. Daneben basiert es auf zwei weiteren Säulen: Zum einen sollen die Abgangsraten der HIT-Datenbank auf Unregelmäßigkeiten untersucht werden, die auf eine Tierseuche hindeuten. Zum anderen können Rinderhalter ihre Höfe als „Wächterbetriebe“ registrieren lassen, auf denen spezielle Leistungs- und Tiergesundheitsdaten erfasst werden. So sollen die Veterinäre neue Infektionskrankheiten wie zuletzt das Schmallenberg-Virus schneller erkennen. Die Kosten für die Datenerfassung und Untersuchungen trägt die Tierseuchenkasse.
Bis das Früherkennungssystem aufgebaut ist, dauert es noch bis Ende des Jahres.