Stärker als zuvor müssen Rinderhalter den Ausbruch und das Verschleppen von Tierseuchen in Eigenverantwortung verhindern. Dazu müssen sie u. a. passende Hygiene-Maßnahmen ergreifen. Das geht aus dem neuen Tiergesundheitsgesetz hervor, das im Mai in Kraft tritt und das Tierseuchengesetz ablöst.
Knackpunkt: Bisher ist nirgendwo definiert, was Rinderhalter dafür konkret machen müssen. Zur Debatte stehen die „Wiederkäuer-Hygiene-Leitlinien“ des Bundes oder der niedersächsische Leitfaden „Biosicherheit in Rinderhaltungen“. „Das Papier aus Niedersachsen ist praxisnäher. Die Branche sollte daher aktiv werden, damit sie später keine praxisfremden Vorgaben übergestülpt bekommt“, sagt Dr. Pe-ter Heimberg, Rindergesundheitsdienst NRW.
Fest steht nun endgültig, dass Rinderhalter im Seuchenfall künftig eine Mitwirkungs-Pflicht haben, beispielsweise bei Keulungen. Die Tierseuchenkasse NRW will dazu eine Institution schaffen, um Landwirte dabei zu unterstützen.