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B.M.G.-Pleite: Biobranche fordert Solidarität

Das Aus der Berliner Milcheinfuhrgesellschaft B.M.G. trifft auch die Biomilchbranche. Der Biokreis kritisiert, dass einige Molkereien, die bislang vertraglich mit Milch über die B.M.G. beliefert wurden, die aktuelle Situation nutzen, um von heute auf morgen jegliche Milchannahme von den Erzeugern zu verweigern.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Aus der Berliner Milcheinfuhrgesellschaft B.M.G. trifft auch die Biomilchbranche. „Nachdem die B.M.G. ab 2015 vermehrt Milch mit Herkunft aus Verbänden des ökologischen Landbaus nachgefragt hatte, entschlossen sich auch mehr als 30 unserer Mitgliedsbetriebe, Verträge mit der Molkerei einzugehen“, sagt Biokreis-Geschäftsführer Sepp Brunnbauer. Da mancherorts außer der B.M.G. keine alternative Absatzmöglichkeit für Biomilch bestanden hätte, habe dies gerade in der Umstellungswelle des Jahres 2016 zu einer quasi alternativlosen Situation für die Betriebe geführt, schreibt Brunnbauer in einer Mitteilung.



Derzeit sei die Liefersituation für die verschiedenen Erzeugergruppen völlig ungeklärt. Teilweise hätten kurzfristig Absatzwege durch hohes Engagement der Gruppensprecher, von Milcherzeugergemeinschaften, aber auch Verbandsvertretern organisiert werden können. Andernorts sei noch immer völlig unklar, wie mit der täglich anfallenden Biomilch zu verfahren sei, so Brunnbauer weiter.



Der Biokreis stellt mit Fassungslosigkeit fest, dass einige Molkereiunternehmen, die bislang vertraglich mit Milch über die B.M.G. beliefert wurden, die aktuelle Situation nutzen, um von heute auf morgen jegliche Milchannahme von den zuliefernden Höfen zu verweigern. Mit Blick darauf, dass dies für die betreffenden Betriebe akut existenzgefährdend ist, sind solche Entscheidungen vermeintlich anerkannter Öko-Verarbeiter kaum nachzuvollziehen, kritisiert Brunnbauer.



Vor diesem Hintergrund unterstützt er die Forderung des BDM, im vorhandenen Notfall von bundesweiter Tragweite den § 5 des Milch- und Fettgesetzes anzuwenden und tatsächlich die Milchabholung dort, wo derzeit kein Abnehmer vorhanden ist, als Notstandsmaßnahme bestimmten regionalen Molkereiunternehmen zuzuordnen. Hierfür bedürfe es aber der kurzfristigen Schaffung einer Zuweisungskulisse auf Bundesebene.

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